Essen. Auf ein solches Urteil hoffen hunderte Kläger am Landgericht Essen: Eine VW-Kundin bekam dort für ihren Diesel-Golf Schadensersatz zugesprochen.

Dass ihre neuen Diesel-Autos größere Stinker sind, als in Hochglanz-Prospekten stets behauptet – damit wollen sich viele Essener nicht so ohne weiteres abfinden und ziehen vor Gericht. Der aktuelle Fall einer VW-Kundin dürfte ihnen dabei Mut machen: Ihr sprach die 3. Zivilkammer des Landgerichts Essen jetzt nicht nur das Recht zu, ihr 2013 gekauftes Golf VI Cabriolet gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben. Sie muss auch keinen einzigen Cent Nutzungsentschädigung zahlen.

Sechs Jahre also Auto gefahren zum Nulltarif – das darf man wohl ein ausgesprochen verbraucherfreundliches Urteil nennen. Es ist gleichwohl nicht das erste seiner Art: Auch die Landgerichte in Potsdam und Augsburg, Halle oder Gera haben schon ähnlich entschieden, wissen Kenner der juristischen Materie.

Gut 400 Verfahren sind in Essen allein gegen VW anhängig

Einzelfälle bislang, aber diese könnten sich als beispielgebend erweisen: Am Landgericht Essen, so bestätigt dessen Sprecher Johannes Hidding auf Anfrage, seien gut 400 Verfahren allein gegen die Volkswagen AG anhängig, hinzu kommen hunderte Schadensersatzklagen gegen andere Autohersteller und nicht zuletzt jene Autohäuser, bei denen die Diesel-Fahrzeuge gekauft wurden.

Den Triumph, „die Volkswagen AG, vertr. d. d. Vorstand, dieser vertr. d. d, Vorsitzenden Herbert Diess“ niedergerungen zu haben, dürfen die Bremer Anwälte jener Frau auskosten, die jetzt von dem Essener Einzelrichter Recht bekam. Sie erhält nicht nur die 20.410 Euro und 56 Cent für ihren Gebrauchtwagen zurück, sondern auch die 1715 und 92 Cent, die sie zur Finanzierung bei der Volkswagen Bank aufwandte – zuzüglich Zinsen.

Das Verhalten des Autobauers – „sittenwidrig“ und „besonders verwerflich“

In seinem Urteil vom 19. Juni (Az.: 3 O 439/18) sparte der Richter nicht mit scharfer Kritik an dem beklagten Autohersteller aus Wolfsburg: Dessen Verhalten sei schlicht „sittenwidrig“, weil er „durch das bewusste Inverkehrbringen eines sachmangelbehafteten Fahrzeugs auch gegenüber der (...) Käuferin (...) die ihr bekannten, für den Vertragsschluss wesentlichen Umstände verschwiegen hat“.

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Jemand mit Grips, so betonte das Gericht, würde wohl kaum ein Auto mit einer Abgassteuerung kaufen, wenn man ihm vorab mitteilte, „dass die Software nicht gesetzeskonform ist und deshalb mit Problemen für den Fall der Entdeckung der Manipulation zu rechnen ist“.

Es ging wohl, so mutmaßt das Gericht, allein um Gewinnstreben

Das Verhalten von VW sei deshalb „besonders verwerflich“, weil es „nicht für einen Einzelfall, sondern tausendfache Anwendungen bestimmt war“. Es sei wohl nur um Gewinnstreben gegangen.

Sich mit Nichtwissen rauszureden, sei nicht möglich: „Die Beklagte (muss sich) das Fehlverhalten derjenigen Mitarbeiter zurechnen lassen, die in ihrem Hause für die Softwaremanipulation und deren Verschweigen verantwortlich sind“, heißt es in dem Essener Urteil.

Nur „ausnahmsweise“ keine Nutzungsentschädigung

Dass schließlich ein Software-Update Schluss machte mit den vorgetäuschten besseren Abgaswerten, auch dies überzeugte das Gericht nicht. Unabhängig von der Frage, ob ein solches Update die behaupteten Nachteile bei Verbrauch und Lebensdauer mit sich bringe, sei im Falle eines Weiterverkaufs ein drohender Wertverlust schließlich „nicht von der Hand zu weisen“.

Dass VW keinen Cent Nutzungsentschädigung erhält – dies bleibe allerdings eine große Ausnahme, betont das Gericht. Gerechtfertigt sei sie, weil es sich um eine „vorsätzliche sittenwidrige Schädigung“ von „immensen Ausmaßen“ handle. Und weil es ja „nicht sein (kann), dass die Klägerin der Beklagten faktisch anstelle eines Kaufpreises quasi (untechnisch verwendet) eine Miete für den PKW zahlen muss“.