Essen. Mit Behauptungen zum Nazi-„Humor“ des AfD-Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter wagte sich ein Blogger weit vor. Zu weit, sagt nun ein Gericht.

Dass er Nazi-Bildchen per WhatsApp verschickt hat, weiß mittlerweile die gesamte Republik. Dass sein ehemaliger Büroleiter Marc K. kein gutes Haar an ihm lässt, auch. Kein Wunder, dass der Essener AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter zur Abwechslung auch gern mal für ihn hilfreiche Nachrichten kommentieren würde, und die kommen an diesem Mittwochnachmittag aus dem Landgericht Wuppertal: Dessen 17. Zivilkammer hat jetzt nämlich einen allzu forsch formulierenden Blogger aus dem Rhein-Sieg-Kreis per Urteil zurückgepfiffen. Thomas Matzke, so dessen Name, muss in seinem Blog „Abakus.News“ eine Reihe von Aussagen über Keuter korrigieren. Und der – triumphiert.

So darf der Blogger, selber einst AfD-Funktionär, zwar weiter behaupten, dass Keuter Nazi-Bildchen, sogenannte „Memes“ verbreitet, nicht aber, dass er dies „seit Jahren“ tut. Einkassieren muss Matzke auch seine öffentliche Empörung darüber, dass Keuter von seinem Ex-Büroleiter behauptet, der habe ein „Waffenarsenal und Sprengstoff in seinem Haus gehortet“.

Ein gutes Stück Wortklauberei: Wer hat wem was erzählt?

Nicht nur an dieser Stelle beginnt in dem bundesweit beachteten Wuppertaler Verfahren, das Keuter angestrengt und mit einer Eidesstattlichen Versicherung aufgeladen hatte, ein gutes Stück Wortklauberei. Denn Tatsache ist: Dass die Polizei eines Nachts bei Keuters ehemaligen Büroleiter daheim in Moers anklingelte, dass man dessen Haus nach scharfen Waffen und TNT durchsuchte, dies hat Marc K. unstrittig dem Bundestagsabgeordneten zu verdanken.

Der hatte aber, Obacht!, nicht etwa selbst behauptet, dass sein Ex-Büroleiter die Waffen horte, er hatte nur dem Bundeskriminalamt davon erzählt, sein Mitarbeiter hätte einmal vom Besitz solcher Arsenale schwadroniert. Das macht den Unterschied.

Verfahren wegen vermeintlicher Bedrohung ist eingestellt

Immerhin darf der Abakus-Blogger auch weiter behaupten, dass Keuter seinen ehemaligen Leiter im Berliner Abgeordnetenbüro bei der Polizei angezeigt hat. Zwar habe es keine förmliche Strafanzeige gegeben, räumt der stellvertretende Wuppertaler Gerichtssprecher Johannes Pinnell ein. Wenn man aber beim Begriff „Anzeige“ auch die von Keuter gezielt gegebenen Hinweise ans Bundeskriminalamt einschließt, sei die Äußerung nicht zu beanstanden.

Übrigens: Nach knapp achtmonatigen Ermittlungen wurde das Verfahren wegen vermeintlicher „Bedrohung“ vor einigen Tagen eingestellt. Dies bestätigte ein Sprecher der zuständigen Klever Staatsanwaltschaft am Mittwoch auf Nachfrage.

Ohne Zeugenaussagen auch keine gezielten Falschaussagen

Zurückrudern muss der Blogger auch bei dem Vorwurf, dass Keuter Parteifreunde der „Alternative für Deutschland“ mithilfe gezielter Falschaussagen vor der Justiz instrumentalisiere, nur um seinen ehemaligen Büroleiter zu diskreditieren.

Zwar glaubt Ex-Büroleiter Marc K. dies durch WhatsApp-Chats beweisen zu können, doch die Behauptung kommt schlicht zu früh: Es habe ja noch keine Zeugenaussagen gegeben, also könnten auch keine Falschaussagen vorliegen, sagt Gerichtssprecher Pinnell: Zeugen zu benennen, sei das eine, „aber das heißt ja nicht, dass die Zeugen diese Aussage vor Gericht auch tätigen“.

Keuter kündigt weitere Prozesse an

Abakus-Blogger Matzke war am Mittwoch für eine Stellungnahme nicht zu erreichen. Anders Keuter: Auch wenn die Prozesskosten am Ende zu zwei Dritteln bei ihm kleben bleiben – der AfD-Abgeordnete sieht sich unterm Strich bestätigt. Und kündigte gegenüber dieser Zeitung weitere Prozesse an.

Der AfD-Abgeordnete bleibt auch bei seiner Beteuerung, bedroht worden zu sein, er bleibt dabei, die Nazi-Bildchen stets nur zur Archivierung geschickt zu haben. Als Erkennungsbild für den Kurznachrichten-Dienst WhatsApp hat er sich ein kleines schwarzes Kätzchen ausgesucht. Bringt Sympathien.