Essen. Der Blog eines Ex-AfDlers geht mit dem Bundestagsabgeordneten Stefan Keuter hart ins Gericht. Der will die Einträge nun juristisch verhindern.
Seine eigene Bundestags-Fraktion hat ihm bereits eine Abmahnung verpasst, und die Stadt Essen streicht ihn neuerdings von ihren Gästelisten: Quittung dafür, dass der Essener AfD-Bundestagsabgeordnete Stefan Keuter mit seinem klebrigen Nazi-„Humor“ seit langem schon Geschmacksgrenzen antestet. Jetzt droht dem 46-Jährigen überdies noch Ärger vor Gericht – und den hat er kurioserweise selber ausgelöst.
Denn als Reaktion auf einen Beitrag der Blog-Plattform „Abakus.News“ hat Keuter dessen Betreiber Thomas Matzke – einst Sprecher der „Alternative für Deutschland“ im Kreis Rhein-Sieg – vors Landgericht Wuppertal gezerrt. Dort sollen dem mitteilungsfreudigen AfD-Beobachter per Einstweiliger Verfügung gleich vier Behauptungen untersagt werden. Darunter etwa der Vorwurf, Keuter verbreite seine unappetitlichen Nazi-Bildchen per WhatsApp schon seit mehreren Jahren, er habe seinen ehemaligen Büroleiter Marc K. bei der Polizei angezeigt und diesem unterstellt, Waffen und Sprengstoff in seinem Haus in Moers zu horten.
Ein weiterer Zeuge für die Nazi-Bildchen
D a s s Keuter die Nazi-Schnipsel dutzendweise verschickt hat, ist unbestritten. Seine Rechtfertigung, das sei „zu Dokumentationszwecken“ erfolgt, klang dabei von Beginn an fadenscheinig – und wurde vom Büroleiter rundheraus bestritten. Vor Gericht legte Blogger Matzke jetzt nach und benannte einen weiteren Empfänger der Memes.
Mehr noch: Dem Blogger wie auch dieser Zeitung liegen Unterlagen vor, die genau das belegen, was Keuter durch seine wissenschaftliche Mitarbeiterin im Berliner Büro, die Solinger Rechtsanwältin Verena Wester, bestreiten lässt: dass nämlich er es war, der seinem Ex-Büroleiter die Ermittler auf den Hals hetzte – wegen vermeintlicher „Todesdrohungen“. Und weil dieser daheim in Moers mehrere scharfe Waffen und nicht weniger als ein Kilo TNT-Sprengstoff horte.
Ermittlungen wegen „Bedrohung“ dauern an
Die eingeschalteten Behörden nahmen die Anschuldigungen Keuters anfangs ausgesprochen ernst, suchten den Ex-Büroleiter Marc K. – kaum waren die Verdächtigungen in der Welt – noch in der Nacht heim, durchsuchten zudem sein Haus. Doch ein Waffenarsenal fand sich nicht.
Seither bewegt sich in der Sache nicht viel: Das von Keuter eingeschaltete Bundeskriminalamt beantwortet Presseanfragen nicht, und die zuständige Staatsanwaltschaft Moers kann nach sieben Monaten Ermittlungen wegen des Vorwurfs der Bedrohung nur berichten, dass diese „noch andauern“.
Zeugen rudern in WhatsApp-Chats zurück
Schon die polizeilichen Akten dürften beweisen, was Keuter rundheraus in Abrede stellt. Darüber hinaus kann Marc K. nach eigenem Bekunden nachweisen, dass der Bundestagsabgeordnete weitere Anschuldigungen gegen ihn in die Welt setzte und Zeugen benannte, die in WhatsApp-Chats, die diese Zeitung einsehen konnte, aber prompt wieder zurückrudern.
Stefan Keuter war dieser Tage als Bundestagsabgeordneter auf internationaler Mission im armenischen Jerewan. Ob seine Anschuldigungen auch typische Radio Eriwan-Meldungen sind, wird sich zeigen. Das Landgericht Wuppertal fällt sein Blogger-Urteil Mitte Juni.