Essen/Bochum/Bottrop/Recklinghausen. . Zwei Amokfahrten erschütterten rund um den vergangenen Jahreswechsel die Menschen im Ruhrgebiet. Im Juni werden die Fälle vor Gericht verhandelt.
Eine tote Seniorin, dutzende, teils schwer verletzte Menschen – das ist die traurige Bilanz von zwei Amokfahrten, die um den vergangenen Jahreswechsel weit über das Ruhrgebiet hinaus für großes Entsetzen sorgten. Ab dem kommenden Monat wird den beiden Autofahrern der Prozess gemacht. Ihnen wird vollendeter beziehungsweise versuchter Mord vorgeworfen, zudem gefährliche Körperverletzung in etlichen Fällen.
Fast parallel werden die Verhandlungen laufen: Im am 7. Juni startenden Prozess vor dem Landgericht Essen geht es um die Amokfahrt durch Essen und Bottrop in der Silvesternacht; ab dem 19. Juni, 15 Uhr, verhandelt das in diesem Fall zuständige Bochumer Landgericht die Amokfahrt in Recklinghausen kurz vor Weihnachten. In beiden Fällen könnte den Fahrern, einem 50-jährigen Essener und einem 32-jährigen Hertener, die dauerhafte Unterbringung in der geschlossenen Psychiatrie drohen.
Anklageverlesung beim Prozessauftakt in Bochum
Angesichts der Uhrzeit dürfte beim Prozessauftakt in Bochum allein die Anklage verlesen werden: Demnach raste der Hertener am 20. Dezember 2018 gegen 15 Uhr mit seinem Ford Focus in eine Haltestelle, an der mehrere Fußgänger auf den Bus warteten. Eine 88-Jährige erlag später im Krankenhaus ihren Verletzungen.
Die Staatsanwaltschaft klagt den 32-Jährigen wegen eines vollendeten und versuchten Mordes in sieben Fällen sowie gefährlicher Körperverletzung und Sachbeschädigung an. Einen gültigen Führerschein hatte er während der Amokfahrt auch nicht.
Unter anderem wegen dieses Deliktes ist der Mann bereits polizeibekannt. Schnell galt ein möglicher Suizidversuch des Fahrers als nicht ausgeschlossen.
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Frage nach dem Geisteszustand
Im Prozess dürfte die Frage nach seinem Geisteszustand im Vordergrund stehen. Die Staatsanwaltschaft geht von einer „erheblich verminderten, aber nicht aufgehobenen Schuldfähigkeit aus“. Ein Gutachter hatte bescheinigt, dass der Mann weitere Straftaten begehen könnte, wenn er nicht dauerhaft untergebracht werde.
Das Gericht könnte den Hertener zu einer langen Haftstrafe verurteilen, er käme aber wohl zunächst in die Forensik und nicht ins Gefängnis. Schon jetzt zeichnet sich ab, dass es ein aufwändiger Prozess werden könnte. Die Kammer hat bis Mitte Oktober schon 20 weitere Verhandlungstage angesetzt. Nebenkläger gibt es in diesem Verfahren nicht.
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Sicherungsverfahren vor dem Essener Landgericht
Im Fall der Amokfahrt in der Silvesternacht geht bereits die Staatsanwaltschaft davon aus, dass der 50-jährige Fahrer wegen seiner psychischen Erkrankung gänzlich schuldunfähig ist. In dem sogenannten Sicherungsverfahren vor dem Essener Landgericht geht es daher nicht um eine mögliche Verurteilung, sondern allein um die Frage, ob der Essener auf unbestimmte Zeit in die Psychiatrie eingewiesen wird.
Die Amokfahrt des Mannes startete am 31. Dezember 2018 eine halbe Stunde vor Mitternacht, wo er auf dem Pferdemarkt in Bottrop erstmals gezielt auf eine Menschengruppe zufuhr. Durch einen Sprung zur Seite konnten sich die Passanten noch retten.
14 Verletzte nach Amokfahrt
Die Antragsschrift zählt weitere elf Vorfälle, die weniger glimpflich ausgingen. Gegen Mitternacht erwischte der 50-Jährige mit seinem Mercedes Kombi eine Gruppe am Berliner Platz. Einer gestürzten 46-Jährigen rollte er mehrfach über die Beine. Die aus Syrien stammende Frau erlitt dabei lebensgefährliche Verletzungen und musste mehrfach operiert werden.
Weiter ging die Fahrt durch Bottrop und Essen, ehe der Fahrer in Frintrop von der Polizei festgenommen werden konnte. Am Ende zählte die Staatsanwaltschaft vierzehn Verletzte. Weil viele Opfer einen Migrationshintergrund hatten, kursierten Spekulationen über ein fremdenfeindliches Motiv, auch NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) äußerte sich entsprechend. Verbindungen in die rechtsextreme Szene fanden die Ermittler bei dem polizeilich vorher nicht in Erscheinung getretenen Mann aber nicht.
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Vorfall in Oberhausen nicht Gegenstand des Verfahrens
In der Silvesternacht gab es auch einen Vorfall an der Lilienthalstraße in Oberhausen. Laut Staatsanwaltschaft gab es dabei aber keine konkrete Gefährdung von Passanten, die Ermittlungen wurden in diesem Punkt eingestellt. Mehrere der Opfer aus Essen und Bottrop werden die Verhandlung gegen den 50-Jährigen als Nebenkläger verfolgen.
Die beiden Amokfahrer wurden kurz nach den Taten bereits vorläufig in der geschlossenen Forensik untergebracht. Dort sitzen sie weiterhin. Wie sich nach den Amokfahrten herausstellte, waren beide Männer auch früher schon in psychiatrischer Behandlung gewesen.