Essen/Düsseldorf. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf hat der Prozess um die Notlandung eines Privatjets auf der A52 bei Essen begonnen. Der Pilot wehrt sich gegen die Schadenersatzforderung einer Versicherung, die sich auf 150.000 Euro beläuft.
Vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat am Donnerstag der Prozess um die Notlandung eines Flugzeuges auf der Autobahn 52 bei Essen begonnen. Der aus Düsseldorf stammende 49-jährige Pilot des Privatjets wehrt sich gegen die Schadenersatzforderung einer Versicherung.
Die Versicherung hatte nach der Notlandung im November 2006 dem Eigentümer des Flugzeugs die Schäden an der Maschine in Höhe von 150 000 Euro ersetzt. Das Geld verlangt sie nun von dem Piloten, der die Maschine gechartert hatte, zurück. Der Düsseldorfer soll vor dem Start des Flugzeugs zu wenig Sprit getankt und damit die Notlandung verschuldet haben.
Nur geringe Aussicht auf Erfolg
Ein Gerichtssprecher sagte, die Forderung des Piloten hinsichtlich einer Abweisung der Schadenersatzforderung der Versicherung habe wenig Aussicht auf Erfolg. Die zuständige Kammer des OLG habe deutlich gemacht, dass der Pilot grob fahrlässig gehandelt habe und deshalb der Versicherung die 150 000 Euro ersetzen müsse. Das Urteil in dem Verfahren soll am 29. Dezember verkündet werden.
Das Privatflugzeug war Ende November 2006 wegen Treibstoffmangels auf der A 52 bei Essen notgelandet. Dabei waren zwei Autos in die Propeller-Maschine gekracht, sieben Menschen wurden verletzt.
Wegen der Notlandung war der Pilot im Juli 2007 vom Amtsgericht Essen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Gericht hatte es als erwiesen angesehen, dass der Mann sich pflichtwidrig verhalten und den Luftverkehr gefährdet hatte, weil er sich nicht ausreichend über den Benzinvorrat der Maschine informiert hatte. Zudem musste der Pilot eine Geldbuße von 20 000 Euro zahlen. (ddp)