Essen. . Der Betriebsratsvorsitzende der Ruhrbahn, Ahmet Avcar, ist mit seiner Klage vor dem Arbeitsgericht gescheitert. Sein Gehalt bleibt damit gekürzt.

Im Gehaltsstreit mit der Ruhrbahn ist der Betriebsratsvorsitzende, Ahmet Avcar, mit seiner Klage gegen das Nahverkehrsunternehmen gescheitert. Das Arbeitsgericht Essen wies am Donnerstag seine Forderung zurück, die Ruhrbahn möge die drastische Kürzung seiner Bezüge um drei Entgeltstufen – insgesamt rund 1600 Euro brutto – wieder zurücknehmen. Das Gericht wertete eine Höherstufung jedoch als Begünstigung, die mit dem Gesetz nicht vereinbar sein.

Mutmaßlich zuviel erhaltenes Gehalt muss Avsar nicht zurückzahlen

Avsar kündigte unmittelbar nach der Verkündigung des Richterspruchs an, er werde das Urteil vor dem Landesarbeitsgericht anfechten.

Mutmaßlich zuviel gezahltes Gehalt in Höhe von 11.000 Euro muss der Betriebsratsvorsitzende hingegen nicht zurückzahlen. Eine entsprechende Klage der Ruhrbahn wies das Arbeitsgericht ebenfalls zurück.