Essen. . Die bequeme und lukrative Direktvergabe von Bus- und Bahn-Linien an die Ruhrbahn wankt. Die Kammer rügt die Monopolstellung.

Paukenschlag im öffentlichen Personen-Nahverkehr: Die Vergabekammer der Bezirksregierung Münster hat die Direktvergabe des Bus- und Straßenbahnverkehrs der Städte Essen, Mülheim und der benachbarten Kommunen durch den Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) an die Ruhrbahn GmbH für unzulässig erklärt.

Drei private Busunternehmen, die sich gerne um Konzessionen für einzelne Buslinien beworben hätten, hatten die Vergabekammer eingeschaltet, um auf diesem Wege eine öffentliche Ausschreibung von Nahverkehrsdienstleistungen zu erzwingen. „Mit der Vergabe im Hinterzimmer muss Schluss sein“, sagt Wolfgang Meyer, Geschäftsführer des Beratungsunternehmens Linearis und als ehemaliger Vorstand der Essener Verkehrs-AG (Evag) in Essen kein Unbekannter.

Es geht um mehr als um ein paar Bus-Konzessionen

Als Chef des Eisenbahnunternehmens Abellio hatte Meyer einst gegen den Widerstand der Deutschen Bahn den Marktzugang für die private Konkurrenz erstritten. Als Berater eines der drei privaten Busunternehmen drängt Meyer nun auf „klare und transparente Verfahren“, wenn es darum geht, wer den öffentlichen Personen-Nahverkehr sicherstellt. Dabei geht es um mehr als um Konzessionen für ein paar Buslinien. Es geht um Grundsätzliches.

Die Stadt Essen hat sich auf die Ruhrbahn festgelegt. Die Direktvergabe sei der richtige Weg, auch in Zukunft den Stadtverkehr sicherzustellen, heißt es. Nicht nur das: Die Ruhrbahn war nicht zuletzt gegründet worden, um den steuerlichen Querverbund aufrechtzuerhalten, um Verluste, die der Nahverkehr einfährt mit Gewinnen zu verrechnen, die andere städtische Gesellschaften wie die Stadtwerke erwirtschaften. Und: Die Ruhrbahn soll Arbeitsplätze sichern. Mittlerweile gilt eine Beschäftigungssicherung bis 2033.

Ab 2020 soll das Nahverkehrsunternehmen Nahverkehrs-Leistungen für die folgenden 22,5 Jahre erbringen. Die lange Laufzeit begründet die Stadt mit hohen Investitionen auch in die Infrastruktur; die Vergabekammer schätzt den Auftragswert auf fünf Milliarden Euro. Wolfgang Meyer hält dem entgegen, durch die Direktvergabe würde eine Monopolstellung über Jahrzehnte zementiert.

„Es herrscht Grundoptimismus, dass das heilbar ist“

Da die Ruhrbahn auch städteübergreifende Linien bedient, wurde der VRR mit der Direktvergabe betraut. Der VRR ist dafür laut Vergabekammer aber gar nicht zuständig. Das wären allein Städte und Kreise. Essens Bau- und Umweltdezernentin Simone Raskob sagte, die Juristen des VRR seien der Auffassung, dass sich die Dinge im Sinne der Kommunen geraderücken ließen. „Es herrscht Grundoptimismus, dass das heilbar ist.“ Der VRR will nun vors Oberlandesgericht ziehen. Die Entscheidung der Vergabekammer sei ein Verstoß gegen EU-Recht, so eine Sprecherin.

Richtungsweisend in der Sache dürfte ein noch ausstehendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu zwei vergleichbaren Fällen sein. Der EuGH muss entscheiden, inwieweit Direktvergaben mit EU-Recht vereinbar sind und welche Voraussetzungen Auftraggeber und Auftragnehmer dafür erfüllen müssen.

Viel steht auf dem Spiel. Jochen Backes, Fraktionsvorsitzender des Essener Bürgerbündnisses (EBB), das im Rat als einzige Gruppierung gegen die Direktvergabe gestimmt hatte, spricht von einem Weckruf und von einem Versäumnis der Stadt. „Für die Ruhrbahn ist das existenziell.“