Essen. . Die Ruhrbahn lehnt es entschieden ab, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat zu ahnden. Vorschläge dazu kamen vom Land NRW und vom Richterbund.

Erst sorgte NRW-Justizminister Peter Biesenbach (CDU) mit seinem Vorschlag für Aufsehen, Schwarzfahren nicht mehr als Straftat sondern konsequent als Ordnungswidrigkeit zu ahnden.

Vor wenigen Wochen plädierte nun auch der Deutsche Richterbund mit Hinweis auf die Überlastung einzelner Kammern für eine Überprüfung, ob Schwarzfahren weiter als Straftatbestand gelten sollte. Jetzt wehren sich Verkehrsbetriebe gegen eine Bagatellisierung und Entkriminalisierung. Erst die Düsseldorfer Rheinbahn, nun auch die Essener Ruhrbahn.

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Für die Ruhrbahn sind Schwarzfahrer schlicht Straftäter. „Die Erschleichung einer Dienstleistung ist für uns gleichzusetzen mit Diebstahl“, betont auf Nachfrage dieser Zeitung Nils Hoffmann, der bei der Ruhrbahn die Abteilung „Markt und Kommunikation“ leitet und damit auch für die Ticketeinnahmen zuständig ist. Die Schwarzfahrer verhageln immer wieder seine Bilanz. Rund 2,8 Prozent der Fahrgäste in Essen haben kein gültiges Ticket. So gehen dem Verkehrsbetrieb jährlich mehr als fünf Millionen Euro an Einnahmen verloren.

Jedes Jahr werden 40 000 Schwarzfahrer ertappt

Etwa 40 000 Schwarzfahrer werden jedes Jahr erwischt, müssen ein 60 Euro-Knöllchen („Erhöhtes Beförderungsentgelt“) zahlen und kommen noch mit einem blauen Auge davon. Aber: Wer die 60 Euro nicht zahlt oder erneut beim Schwarzfahren ertappt wird, bekommt eine Strafanzeige. Das sind immerhin mehrere tausend pro Jahr. Dann droht gar Gefängnis.

Sollte Schwarzfahren aber nicht mehr als Straftat sondern nur noch als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden, „dann wäre das ein Erfolg für diejenigen, die schon immer geglaubt haben, dass Schwarzfahren nur ein Kavaliersdelikt sei“, beklagt Nils Hoffmann.

Und bekommt Rückendeckung vom Ruhrbahn-Aufsichtsratsvorsitzenden Wolfgang Weber (SPD): „Wir hätten doch gar keine Handhabe mehr, Schwarzfahrer festzuhalten“, betont er. „Die zeigen uns dann den langen Finger.“ Kontrolleure der Ruhrbahn hätten nur bei frisch ertappten Straftätern ein Festnahmerecht. Bei Ordnungswidrigkeiten könne dies nicht angewendet werden.

Schwarzfahrer sollen nicht ins Gefängnis

Weber glaubt, dass eine Entkriminalisierung der falsche Weg wäre. „Schwarzfahrer müssen merken, dass sie etwas Unrechtes gemacht haben. Und sie müssen die Konsequenzen spüren.“ Das heißt für ihn aber nicht, dass sie zu Freiheitsstrafen verurteilt werden sollten. „Fürs Schwarzfahren muss man nicht ins Gefängnis“, findet Weber. Aber Sozialstunden zu leisten, würde er in dem ein oder anderem Fall für angemessen halten.

Ganz anders argumentiert Ratsherr Wolfgang von den Linken. Er hält den Vorschlag des Justizministers, Schwarzfahren nur mit Bußgeldern zu ahnden, für richtig. „Für mich ist das ein Bagatelldelikt. Es ist auch ein Armutsdelikt, weil Menschen ihr Ticket nicht mehr bezahlen können. Wenn die zu Gefängnis verurteilt werden, geraten sie erst recht in eine existentielle Bedrohung.“ Freye spricht sich für eine stärkere soziale Kontrolle in Bahn und Bus aus, etwa durch Schaffner, die jeden fragen: Haben Sie schon ein Ticket?“

>>> BIS ZU EINEM JAHR FREIHEITSSTRAFE

Schwarzfahren in Bahn und Bus gilt als Beförderungserschleichung und steht laut Paragraf 265 a (Erschleichen von Leistungen) des Strafgesetzbuches unter Strafe:

(1) Wer die Leistung eines Automaten oder eines öffentlichen Zwecken dienenden Telekommunikationsnetzes, die Beförderung durch ein Verkehrsmittel oder den Zutritt zu einer Veranstaltung oder einer Einrichtung in der Absicht erschleicht, das Entgelt nicht zu entrichten, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

  • (2) Der Versuch ist strafbar.