WAZ-Redakteur Marcus Schymiczek zum drohenden Abriss des Kaiser-Friedrich-Hauses in Werden. Die Denkmalpflege muss jeden Zweifel ausräumen.
Hat die Stadt Essen voreilig gehandelt, als sie das ehemalige Gasthaus „Zum Kaiser Friedrich“ in Werden zum Abriss freigab? Verstößt die kommunale Denkmalbehörde gar gegen geltendes Recht, weil sie das 1907 errichtete Gebäude nicht vom drohenden Abriss bewahrt?
Die Stellungnahme des Rheinischen Amtes für Denkmalpflege zum Umgang mit dem Jugendstilhaus an der Werdener Forstmannstraße 27 wirft viele Fragen auf.
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Fest steht: Die städtische Denkmalpflege und das Rheinische Amt liegen in der Sache über Kreuz: Während die Stadt keine Chance sieht, zumindest die Fassade in ihrem Denkmalwert zu erhalten, hält das LVR-Amt in Brauweiler den Erhalt des gesamten Objektes sehr wohl für möglich. Das macht misstrauisch und liefert jenen Munition, die meinen, die städtische Denkmalbehörde diene eher dem Interesse des Eigentümers, der an gleicher Stelle ein Mehrfamilienhaus errichten möchte, als dem Interesse der Öffentlichkeit, die historisch wertvolle Bausubstanz erhalten sehen will.
Ein Stück Werdener Geschichte ginge verloren
Schon der Umstand, dass die Stadt lediglich die Fassade vorläufig unter Schutz stellte, war ein Kompromiss. Sollte das Mauerwerk fallen, wäre das für Werden ein großer Verlust, denn ein Blickfang ginge verloren und ein Stück Ortsgeschichte auch.
Gefährdet erst der Abriss des dahinterliegenden Gebäude die Fassade oder sind die Schäden so gravierend, dass auf Sicht nichts mehr zu retten ist? Die Behörden sollten im eigenen Interesse jeden Zweifel ausräumen. Eben deshalb ist die Forstmannstraße 27 ein Fall fürs Bauministerium, auch wenn es sich um „ein Einzelschicksal“ handelt. Wenn es dafür nicht schon zu spät ist.