Essen. . Ein Essener Ehepaar legte 900.000 Euro in der Schweiz an. Ein 54-Jähriger sollte das Geld zurück über die Grenze bringen – doch es kam nie an.
- 54-Jähriger hat krankes, altes Essener Ehepaar um 900.000 Euro betrogen
- Mann sollte 900.000 Euro, die in der Schweiz angelegt waren, zurück über die Grenze bringen
- Geld kam bei dem Ehepaar nicht an, Angeklagter zahlte damit unter anderem Schulden
„Das war der größte Fehler meines Lebens“, sagt offenbar voller Reue der ehemalige Teppichhändler Romus S.( 54), der ein krankes, altes Essener Ehepaar um 900.000 Euro betrogen hat. Am Dienstag stand er vor Gericht und wurde von der XVI. Strafkammer zu sechs Jahren Haft verurteilt. Ein Jahr wurde aus einem alten Urteil einbezogen ist, bei dem es um den sogenannten „Enkeltrick“ gegangen war.
Tränen flossen beim Angeklagten und bei seiner Familie, die ihn nach dem Urteil auf dem Flur vor Saal 244 innig in die Arme schloss, um ihn anschließend mit nach Hause zu nehmen. Zwar war der Angeklagte rund fünf Jahre auf der Flucht gewesen, bevor er sich dem Verfahren stellte. Aber das Gericht hob den Haftbefehl in der Hoffnung auf, dass er zum Strafantritt erscheinen wird.
Ehepaar wollte das in der Schweiz angelegte Geld über die Grenze holen
Romus K. hatte das wohlhabende Ehepaar 2008 kennengelernt und durch jahrelange Hilfe in Haus und Garten ihr Vertrauen erworben.
2012 bat das Paar seinen Großneffen und zukünftigen Erben, ihre in der Schweiz angelegten 900.000 Euro über die Grenze nach Essen zu schaffen. Der Neffe weigerte sich, was wenig verwundert: Er ist Kriminalbeamter.
Der Angeklagte holte das Geld aus der Schweiz und behielt es für sich
Daraufhin wandte sich das Paar an den eifrigen Helfer Romus. Er bekam Vollmachten, machte sich auf den Weg und holte das Geld in drei Raten ab. Bei dem Ehepaar kam es allerdings nie an. Der Angeklagte behielt es für sich. Den Plan hatte er schon zuvor gefasst, wie er zugab. Seinem Anwalt Martin Kretschmer erklärte er: „Ich sah das ganze Geld, da bin ich verrückt geworden.“
Er habe sich auf der Rückreise aus der Schweiz verfolgt gefühlt, belog er das Essener Paar, und deshalb die 900.000 auf einem Luxemburger Konto geparkt.
Anwalt der Eheleute erstattete Anzeige
Wenig später verstarben die Eheleute. Vorher hatten sie ihren Anwalt von dem fehlenden Geld informiert. Dieser erstattete Anzeige.
Nur ganze 100.000 Euro will Romus S. von dem Geld für diverse private Schulden ausgegeben haben. 400.000 Euro will er zwei Verwandten als Darlehen gegeben haben. Mit 130.000 Euro sollen die Schulden für die Beerdigung eines nahen Verwandten beglichen worden sein, hinzu seien 250.000 Euro für die Schulden des Vaters gekommen.
Der Kauf von drei Häusern in Essen, die einer seiner Söhne in dem Zeitraum tätigte, so der Angeklagte, habe mit dem Schweizer Geld gar nichts zu tun.
„Es traf keine armen Rentner, die um ihre Erträge gebracht wurden“, möchte Verteidiger Dr. Wolfgang Küpper- Fahrenberg gewertet wissen. Das Risiko habe nur beim Angeklagten gelegen, dem „in die Jahre gekommenen Zigeuner“.
Die Enkeltrick-Opfer wurden angeblich mit Geld aus einer „Roma Vereinigung“ entschädigt. Ob da der Großneffe, der die 900.000 geerbt hat, auch noch hoffen darf?