Essen. . Verwaltungsgericht Gelsenkirchen stuft öffentliche Toiletten nicht als Pflichtaufgabe einer Kommune ein. Bürger kündigt Beschwerde beim OVG an.

  • Der Essener Günter Maleski ärgert sich über den Mangel an öffentlichen Toiletten und zog vor das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen
  • Per Eilantrag will er erreichen, dass die Stadt Essen kurzfristig wieder öffentliche Toiletten aufstellt – notfalls auch Dixi-Klos
  • Jetzt hat das Gericht den Antrag zurückgewiesen – öffentliche Klos seien keine Pflichtaufgabe der Stadt

Die erste Klo-Klage Essener Bürger gegen die Stadt Essen ist vor dem Verwaltungsgericht gescheitert. Die 15. Kammer hat jetzt den Eilantrag von Günter Maleski abgelehnt. Der an einer Prostata-Erkrankung leidende Rentner wollte erreichen, dass die Stadt per einstweiliger Anordnung dazu verpflichtet wird, „auf öffentlichen Plätzen im Stadtgebiet sowie am Baldeneysee unverzüglich mobile Toiletten (Dixi-Klo) als öffentliche Toiletten aufzustellen“.

Richter Wolfgang Thewes, Sprecher des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen, weist jedoch darauf hin, dass das Aufstellen kostenloser öffentlicher Toilettenanlagen nicht zu den Pflichtaufgaben einer Kommune gehöre wie etwa die Bereitstellung von Kindergärten, Schulen und Müllabfuhr. Vielmehr handele es sich um eine „freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe“. Eine Kategorie, in die beispielsweise auch Musikschulen, Freibäder und Bibliotheken fallen.

Kläger spricht von „faktischem Ausgehverbot“

Günter Maleski, der stellvertretend für andere Essener Bürger wie etwa Manfred Hermann klagt, hat auf den abgelehnten Eilantrag postwendend mit einer Beschwerde reagiert. Nun muss sich die nächsthöhere Instanz, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster, über den Essener Fall beugen. Eine Klage, die erfahrene Verwaltungsjuristen als ungewöhnlich einstufen.

Maleski weist in der Eilantrags-Begründung auf seine angeschlagene Gesundheit hin. Aufgrund dieser Einschränkungen (Prostata-Probleme, Taubheit in den Füßen) müsse er „jederzeit und spontan“ seine Notdurft verrichten. Als Hartz-IV-Empfänger sei er ferner darauf angewiesen, öffentliche Toiletten kostenlos nutzen zu können. Weil die Stadt „das Verrichten der Notdurft“ auf Verkehrsflächen und Anlagen der Stadt Essen wiederum mit einem Ordnungsgeld von bis zu 1000 Euro ahnde, empfindet Kläger Maleski die gegenwärtige Situation „als faktisches, tatsächliches Aufenthaltsverbot im Stadtgebiet“. Maleski spricht von „unzumutbaren Zuständen“, denen er täglich ausgesetzt sei, wenn er die Wohnung verlasse.

1993 ließ der Rat alle öffentlichen Toiletten schließen

Hintergrund der Essener Klo-Misere ist ein Ratsbeschluss von 1993: Wegen der prekären Haushaltslage ließ die Stadt damals auf einen Schlag alle öffentlichen Toiletten dichtmachen.

Obwohl der Klo-Ratsbeschluss von damals immer noch gültig ist, lässt der Oberbürgermeister die Verwaltung jetzt prüfen, ob zumindest am Willy-Brandt-Platz eine öffentliche Toilettenanlage aufgestellt werden kann. Auf Bitten des OB soll der Seniorenbeirat eine Standortliste vorlegen, wo öffentliche Toiletten besonders vermisst werden.