Essen. . Ein Anwohner hat gegen die Umsetzung des neuen Verkehrskonzepts für Werden geklagt. Er bemängelt, dass es kein Planfeststellungsverfahren gab.
- Nach Rechtsauffassung des Klägers, wäre ein Planfeststellungsverfahren notwendig gewesen
- Nach dem neuen Konzept soll die überlastete Brückstraße entlastet werden
- Der Bund der Steuerzahler nannte das Verkehrskonzept unbefriedigend
Scheitert die Umsetzung des Verkehrskonzeptes für den Stadtteil Werden an Justitia? Ein betroffener Anwohner hat jetzt beim Verwaltungsgericht in Gelsenkirchen Klage gegen den Beschluss des Stadtrates im Juli eingereicht. Dies bestätigte ein Gerichtssprecher auf Anfrage dieser Zeitung.
Der Klageführer wirft der Stadt Essen einen Rechtsverstoß vor, da diese vor der Beschlussfassung durch den Rat darauf verzichtet hatte, ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen. Nach Rechtsauffassung des Klägers wäre ein solches aber zwingend notwendig gewesen, um Baurecht zu schaffen.
Einige Bürger mit Konzept nicht einverstanden
Der Anwohner will ferner erreichen, dass das Gericht der Stadt per einstweiliger Anordnung untersagt, mit den Bauarbeiten zu beginnen. Wie zu hören ist, hat der Kläger als direkt Betroffener Klage stellvertretend für eine Reihe von Werdener Bürgern eingereicht, die mit dem Verkehrskonzept nicht einverstanden sind.
Dieses sieht für den Ortskern von Werden eine neue Verkehrsform vor. Die überlastete Brückstraße würde dabei entlastet, die breitere Abteistraße müsste dafür mehr Verkehr aufnehmen, im Ortskern auch in Gegenrichtung. Hintergrund ist die hohe Schadstoffbelastung durch den Autoverkehr insbesondere auf der Brückstraße.
Die Umsetzung des Verkehrskonzeptes wird die Stadt nach Berechnung der Verwaltung rund sieben Millionen Euro kosten, zwei Millionen davon sollen für Lärmschutz ausgegeben werden.
Der Bund der Steuerzahler nannte das Verkehrskonzept unbefriedigend und warnte vor Geldverschwendung.