Essen/Mülheim. . Der Angeklagte kam nicht in die Essener Disco rein: Daraufhin soll er sein Opfer vor der Tür mit einer Glasscherbe in den Hals geschnitten haben.

  • Vor dem Landgericht Essen muss sich ein Mülheimer wegen versuchten Totschlags verantworten.
  • Vor einer Disco in Essen soll er einen Mann mit einer Glasscherbe in den Hals geschnitten haben.
  • Der Angeklagte bestreitet die Tat nicht, behauptet jedoch, er sei angegriffen worden.

Wegen versuchten Totschlags und schwerer Körperverletzung muss sich ein 24-jähriger Mülheimer vor dem Landgericht Essen verantworten: Vor der Diskothek „Musikpalette“ in der Essener Innenstadt soll der Angeklagte seinem Opfer mit einer Glasscherbe in den Hals geschnitten haben.

Gut möglich, dass es aufgestauter Ärger war, der zu der heftigen Tat in der Nacht des 25. Oktobers 2015, zwischen zwei und drei Uhr, vor der beliebten Disco an der Kettwiger Straße geführt hat. Denn der Einlass in die Musikpalette blieb dem Angeklagten verwehrt. Daraufhin soll er zusammen mit einem Freund Besucher der Diskothek provoziert haben. Nach eigenen Angaben soll er dabei stark alkoholisiert gewesen sein.

Schnitt in den Hals mit einer Glasscherbe

Dabei soll es auch zur Auseinandersetzung mit dem Opfer gekommen sein, die laut des Staatsanwalts Joachim Lichtinghagen in dem Angriff mit der Glasscherbe mündete. Bis zur Wirbelsäule soll der Schnitt, den der Angeklagte seinem Kontrahenten zugefügt hat, gegangen sein. Auch wenn das Opfer die Attacke überlebt hat, geht die Staatsanwalt aktuell von einem versuchten Totschlag aus. „Er hat den Tod des Geschädigten billigend in Kauf genommen“, erläutert Lichtinghagen.

Vor Gericht habe der Angeklagte das Tatgeschehen grundsätzlich zugegeben. „Er behauptet jedoch, angegriffen worden zu sein“, betont der Staatsanwalt.

Prozess geht in die nächste Runde

Nach dem Prozessauftakt am Dienstag sollen an den beiden kommenden Verhandlungstagen weitere Zeugen zu Wort kommen, auch hofft die Staatsanwaltschaft, dass ein medizinisches Gutachten Klarheit über den Tathergang geben kann. Erst dann will die Staatsanwalt ihre Forderung nach einer Strafe formulieren.

Am 11. Juli soll der Prozess seinen Abschluss finden.