Essen. . Moussa Conde (21) ist „geduldeter“ Flüchtling. Die dürfen eigentlich nicht arbeiten. Doch der Afrikaner fand mit Geduld und Ehrgeiz einen Weg.
- Mit guten Noten und einem beeindruckenden Lebenslauf konnte ein Afrikaner Arbeitgeber für sich gewinnen
- Doch die Ausländerbehörde gestattet geduldeten Asylbewerbern eigentlich nicht, einem Job nachzugehen
- Doch das Gesetz lässt Ausnahmen zu – Moussa Conde nahm sich einen Anwalt, der die Sache regelte
„Flüchtling will Facharbeiter werden“ – das schrieben wir Anfang Januar 2017 über Moussa Conde (21), der im Juli 2014 aus Guinea, Westafrika, nach Essen kam. Jetzt ist es endlich so weit.
Um es direkt ganz klar zu sagen: Conde ist ein Wirtschaftsflüchtling. Er kam, weil er sich hier bessere Chancen ausrechnete – auf Bildung und einen richtigen Beruf. Seine Eltern, die Mutter Verkäuferin, der Vater Goldschürfer, konnten 50 Euro pro Quartal Schulgeld nicht weiter bezahlen.
„Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis gestattet“, stand in seinem Ausweis
Sein größter Wunsch war damals: eine Lehrstelle. Doch weil er nur geduldeter Asylbewerber ist, hatte er keine Arbeitserlaubnis. So stand es in seinem Ausweis: „Erwerbstätigkeit nur mit Erlaubnis der Ausländerbehörde gestattet.“ Eine Erlaubnis, so heißt es, gebe es nur in Einzelfällen.
Moussa Conde, der an der VHS den so genannten „Turbo-Lehrgang“ absolviert und in einem Jahr den Hauptschulabschluss und einem weiteren Jahr einen guten Realschulabschluss mit Qualifikation hingelegt hat, konnte schon im letzten Jahr erste Kontakte zur Essener Berufswelt knüpfen – auf einer Job-Messe in der VHS, die dort gemeinsam mit „Kausa“, einer Vermittlungsstelle des Zentrums für Türkeistudien, organisiert wird. Was folgte, waren Praktika und Vorstellungsgespräche – und, seit wenigen Tagen, ein Arbeitsvertrag als Elektroniker-Lehrling bei der Firma Actemium, die im Stadthafen sitzt.
Im Frühjahr schaltete Moussa Conde einen Anwalt ein
Doch als unüberwindbare Hürde galt damals, als wir über Moussa Conde schrieben, der Vermerk in seinem Ausweis, seiner Aufenthaltsgestattung, die alle sechs Monate verlängert werden muss.
Conde ließ sich beraten – und schaltete im Frühjahr einen Anwalt ein. Der ging mit dem Ausbildungsvertrag, den Conde von „Actemium“ erhalten hatte, zur Behörde. „Der Anwalt hat das für mich geregelt, und ich bin froh, dass es jetzt klappt“, sagt Conde. Handschriftlich ist in seinem Ausweis nun vermerkt worden, dass er die Ausbildung absolvieren darf und diese im Februar 2021 endet – mit dem Siegel der Stadt Essen. Außerdem: Eine andere Tätigkeit bedürfe wieder erst der Genehmigung der Behörde. Conde tritt im September seine Lehrstelle an.
Das Gesetz gibt „humanitäre Gründe“ als Möglichkeit des Bleibens an
Wann darf ein „geduldeter Asylbewerber“ wie Conde bleiben? Das Gesetz nennt „humanitäre Gründe“. Diese waren wohl ausschlaggebend im vorliegenden Fall.
„Ich bin gespannt, wie mein Verfahren ausgeht“, sagt Conde und ist trotz seines Jobs, den er jetzt sicher hat, noch skeptisch. Denn bislang kann er nur so lange bleiben, wie die Ausbildung andauert – was danach passiert, wird man sehen. Insgesamt sechs Jahre kann sich ein „geduldeter Asylbewerber“ in Deutschland aufhalten.
Den Termin für die nächste Prüfung seines Status’ hat Conde im Kalender vermerkt: Mitte September. „Das ist schlecht, dass ich dann direkt in der Probezeit meiner Lehrzeit schon ein paar Stunden fehlen muss“, sagt er. Das dürfte hoffentlich kein Problem werden.