Essen. . Innenminister kündigte konsequentes Einschreiten der Polizei an. Das war allerdings nach Inkrafttreten neuer Vorschriften in Essen nicht nötig.
- Auch das Symbol an dem Vereinsheim an der Wüstenhöfer Straße ist verschwunden
- Seit Donnerstag gilt ein Verbot, dem auch das Essener Chapter Folge leistet
- Sprecher der „Bandidos“ kündigte jedoch rechtliche Schritte gegen verschärftes Vereinsrecht an
Die Ankündigung des Innenministers klang wie eine Kampfansage: „Die NRW-Polizei setzt das Verbot von Rocker-Symbolen konsequent durch.“ Dass die Essener Behörde nach Angaben ihres Sprechers Christoph Wickhorst am Donnerstag nach Inkrafttreten der neuen gesetzlichen Vorgaben dennoch „keine besonderen Maßnahmen getroffen“ hat, erklärt sich schnell.
Zum Beispiel durch einen Blick nach Borbeck und Herne: Das „Fat Mexican“-Zeichen der „Bandidos MC“ ist von der Fassade des Vereinsheims an der Wüstenhöfer Straße bereits verschwunden, und wenn Mitglieder des lokalen Rocker-Chapters neben „Hell’s Angels“ oder „Chicanos“ dem ermordeten Jaden (9) das letzte Geleit gaben, dann taten sie es in neutraler Kluft.
Die Insignien sind aus dem Straßenbild verschwunden
Mit dem Verbot, gewisse Rocker-Embleme nicht mehr öffentlich zeigen zu dürfen, sind die bekannten Insignien der „Bandidos“ und anderer einschlägiger Clubs aus dem Straßenbild verschwunden – und werden es auf Sicht wohl auch erst einmal bleiben.
„Wir werden uns nach dem Verbot richten. Wir waren darauf vorbereitet“, sagt jedenfalls ein gewisser Micha, der seinen Nachnamen nicht nennt, aber als Bundessprecher der „Bandidos“ durchaus Stellung nehmen will zu dem so genannten Kuttenverbot. In dieser Frage laufe alles über ihn, sagt er. Den Präsidenten des Essener Chapters brauche man erst gar nicht nach einer Meinung zu fragen.
Ein Verbot hat es schon einmal gegeben
Micha hat eine: „Wir werden juristisch initiativ werden.“ Sprich: Gerichtlich gegen das Verbot vorgehen, „weil es schlicht lächerlich ist“. Solle der Innenminister doch versuchen, die Rockergruppierungen ganz verbieten zu lassen und nicht nur das Zeigen ihrer Embleme über das Vereinsrecht. Das sei allenfalls symbolträchtig, werde aber als großer Erfolg verkauft.
Vor einem Jahr hatte NRW das Tragen und Zeigen des roten Schriftzugs „Hells Angels“, des Symbols des behelmten Totenschädels mit Engelsflügeln sowie des rot-goldenen Schriftzugs „Bandidos“ mit dem Emblem „Fat Mexican“ schon einmal verboten. Man wollte den Rockern ordentlich auf die Stiefel treten, doch man rutschte aus. Richter am Bundesgerichtshof hielten das Tragen von „Rockerkutten“ letztinstanzlich nur dann für strafbar, wenn gleichzeitig das Kennzeichen des Motorrad-Clubs und die Ortsbezeichnung eines verbotenen Chapters angebracht sind. Die Rocker jubelten und zogen ihre Tracht wieder an.
Eine Hintertür blieb offen
Doch Karlsruhe hielt die Hintertür durch ein gesetzliches Verbot über das Vereinsrecht offen. Am 19. Januar machte der Bundestag schließlich Nägel mit Köpfen und verschärfte die Vorschriften, die am Donnerstag in Kraft traten. Demnach dürfen Mitglieder von Motorradgangs nicht mehr ihre typischen Kutten in der Öffentlichkeit tragen, wenn eine einzelne Abteilung ihres Vereins verboten ist – so haftet der Essener Club sozusagen mit für die Aachener „Bandidos“, die durch Straftaten die Staatsgewalt herausforderten.
Die Essener Staatsanwaltschaft hatte sich bereits vor zweieinhalb Jahren einer Verbotswelle angeschlossen, die damals ein Urteil des Oberlandesgericht Hamburg auslöste. Das Tragen des „Fat Mexican“-Symbols, ein Mexikaner mit Sombrero, Revolver und Schwert, wurde auch in Essen verboten und die „Bandidos“ hielten sich vor dem Urteil des Bundesgerichtshofes offenbar dran: „Wir haben keine Verfahren im Zusammenhang mit dem Kuttenverbot“, bestätigte Oberstaatsanwältin Anette Milk.