Essen. . Seit drei Jahren ist bekannt, dass 2017 jede Wohnung mit Rauchmeldern ausgestattet sein muss. So mancher Vermieter hat dies noch nicht umgesetzt.
- In Schlaf- und Kinderzimmern sind Rauchmelder ab dieses Jahr Pflicht
- Beim Verein Haus & Grund melden sich aber immer noch Vermieter mit Fragen
- Die Feuerwehr rät dringend zum Einbau, denn die Geräte können Leben retten
Seit 1. Januar sind Rauchmelder in jeder Wohnung Pflicht. In Essen haben manche Hausbesitzer diese Vorschrift offensichtlich immer noch nicht umgesetzt. Beim Hauseigentümer-Verein Haus & Grund melden sich auch nach dem Jahreswechsel fast täglich Vermieter, die Fragen haben und damit zeigen, dass sie ihre Wohnungen noch nicht aufgerüstet haben.
Dabei ist seit drei Jahren bekannt, dass ab 2017 diese Pflicht kommen wird. Die Mietergemeinschaft Essen geht indes davon aus, dass dies in erster Linie private Hauseigentümer betrifft. „Die großen Wohnungsunternehmen haben längst reagiert“, sagte Geschäftsführerin Siw Mammitzsch.
Haus & Grund informierte Mitglieder ausführlich im Vorfeld
„Es gibt, wie bei solchen Fristen immer, Nachlaufeffekte. Ich gehe aber davon aus, dass die meisten rechtzeitig reagiert haben“, meinte der Geschäftsführer von Haus & Grund Essen, Werner Weskamp. Zwar droht Hauseigentümern kein Bußgeld, wenn sie keine Rauchmelder installiert haben, aber im Schadensfall kann es Probleme mit der Versicherung geben, betont Weskamp. Das gelte auch für Besitzer von Eigenheimen und Eigentumswohnungen.
An mangelnden Informationen kann es nach Auffassung Weskamps nicht gelegen haben, dass manche von der Rauchmelderpflicht überrascht wurden. Auch der Verein Haus & Grund habe rechtzeitig auf das Thema aufmerksam gemacht. Unter anderem hätten ausführliche Artikel in der vereinseigenen Mitgliederzeitschrift gestanden. Es gab Info-Flyer und auch ein Angebot, über den Verein Rauchmelder zu kaufen.
Alle Schlaf- und Kinderzimmer brauchen einen Rauchmelder
Das neue Gesetz schreibt vor, dass alle Schlafzimmer und Kinderzimmer sowie Flure (Fluchtwege) einen Rauchmelder an der Decke haben müssen. Sie sollen so angebracht werden, dass der Alarm möglichst frühzeitig ausgelöst wird und zudem einen Mindestabstand zur Wand von 50 Zentimetern haben. Zwar müssen sie sachgerecht angebracht sein, doch Mieter könnten nicht verlangen, dass eigens eine Firma dafür bestellt wird. Der Vermieter darf auch selbst tätig werden, so Weskamp.
Theoretisch könnte er die Kosten als Modernisierung auf die Miete umlegen – elf Prozent pro Jahr. Doch viele Vermieter würden diesen Schritt nicht gehen, weil der Aufwand für die recht kleinen Beträge zu groß wäre.
Sollte ein Vermieter noch nicht tätig geworden sein, sollten Mieter ihn im eigenen Interesse darauf ansprechen. Denn laut Feuerwehr können Rauchmelder Leben retten. „Rauchmelder können zwar keinen Brand verhindern, aber bei einem Alarm bleibt genügend Zeit, um sich und seine Mitbewohner in Sicherheit zu bringen“, betont Feuerwehr-Sprecher Mike Filzen.