Essen. . Der Essener SPD-Vorstand will über ein Parteiausschluss von Petra Hinz diskutieren. Vorsitzender Thomas Kutschaty äußert sich aber zurückhaltend.

  • Unterbezirksvorstand will dagegen über Parteiausschluss beraten
  • Vorsitzender Thomas Kutschaty äußert sich aber zurückhaltend
  • Im inzwischen korrigierten Profil der NRW-SPD gab sich Petra Hinz als „Anwältin“ mit zweitem Staatsexamen aus

Während die Bundestagsabgeordnete Petra Hinz (SPD) durch das Offenbaren ihrer persönlichen Lebenslüge eine Welle der Empörung ausgelöst hat, steht ihr Ortsverein zu ihr. „Wir werden die Zusammenarbeit mit Petra Hinz persönlich, auch als Vorsitzende des SPD-Ortsvereins, fortsetzen“, erklärten die beiden Stellvertreter Klaus Persch und Raimund Glitza am Donnerstag. Der Stellungnahme war eine Vorstandssitzung am Mittwochabend vorangegangen. Der Beschluss sei einstimmig gefasst worden, erklärte Persch gegenüber der Redaktion. „Wir wollen Petra Hinz auch als Mensch den Rücken stärken.“ Nach Perschs Worten hat die 54-Jährige ihre beiden Stellvertreter jedoch gebeten, die Geschäfte des Ortsvereins bis zum Jahresende zu führen. Sie selbst wolle sich eine Auszeit nehmen.

In der Essener SPD ist Petra Hinz dagegen nicht wohl gelitten, seit öffentlich wurde, dass sie ihre Biografie gefälscht hat. Mit ihrem Rückzug aus dem Bundestag und aus dem Parteivorstand könnte die Angelegenheit nicht erledigt sein. Der geschäftsführende Vorstand will Anfang August zusammen kommen, um zu erörtern, ob die langjährige Abgeordnete und ehemalige Ratsfrau aus der Partei ausgeschlossen werden könnte. Essens Parteichef Thomas Kutschaty zeigt sich in dieser Frage allerdings zurückhaltend. Ausschlussverfahren hätten schon in der Vergangenheit nicht immer „zu befriedigenden Ergebnissen geführt“.

Staatsanwaltschaft prüft Anzeigen von zwei Bürgern

Derweil prüft die Staatsanwaltschaft Essen die seit Mittwoch vorliegenden Anzeigen von zwei Bürgern. Wie Oberstaatsanwältin Anette Milk mitteilt, hätten diese auf Medienberichte reagiert. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob sich die SPD-Politikerin mit ihrer Lebenslauf-Lüge strafbar gemacht hat. „Diese Prüfung wird mehrere Tage dauern.“

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Unter anderem werde geklärt, ob die zurückgetretene Bundestagsabgeordnete missbräuchlich die Berufsbezeichnung „Rechtsanwältin“ geführt hat. Paragraf 132a des Strafgesetzbuches regelt den „Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen“. In Artikel 1 Nummer 2 heißt es: „Wer unbefugt, die Berufsbezeichnung . . . Rechtsanwalt . . . . führt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.“ Petra Hinz hat sich abwechselnd als „Juristin“ (zum Beispiel auf dem Stimmzettel) und als „Anwältin“ ausgegeben – so zum Beispiel auf der Homepage des SPD-Landesverbands Nordrhein-Westfalen. Wörtlich hieß es bis Mittwoch in ihrem Profil auf nrwspd.de: „Berufliche Tätigkeiten als Anwältin in einer Kanzlei, als Juristin im Management eines Konzerns und freiberufliche Tätigkeit.“ Sehr pointiert wies Petra Hinz auf ihre angebliche juristische Kompetenz hin, so auf ein – nach dem Abitur – „einjähriges Praktikum in der Rechtsabteilung einer Sparkassen-Filiale“ und auf das „Studium der Rechts- und Staatswissenschaften, Abschluss mit dem ersten und zweiten Staatsexamen“. Nach Angaben eines SPD-Sprechers in der Düsseldorfer Parteizentrale sei Petra Hinz für den Inhalt des Profils verantwortlich gewesen: „Am Mittwoch hat Frau Hinz uns eine E-Mail geschickt mit der Bitte, ihr Profil zu korrigieren.“