Essen. . Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen landet im Zweifelsfall genauso weich wie sein Amtsvorgänger Reinhard Paß – „aber ohne Geschmäckle“, wie die Politik lobt.
Dass einer mit 42 Jahren und nach gerade mal acht Monaten im Amt schon seine Pensionsansprüche diskutieren will, mag manchen erstaunen. Essens Oberbürgermeister Thomas Kufen hat allerdings guten Grund dazu, seit seinem Vorgänger im Amte, Reinhard Paß, dessen stattliche Sofortrente von rund 4100 Euro angekreidet wurde. Oder genauer: Die Umstände, wie ihm diese zugesprochen wurden. Denn Paß bekam die vom Steuerzahler-Bund als „Luxuspension“ kritisierte Zahlung nur, weil vorherige Tätigkeiten seine „ruhegehaltfähige Dienstzeit“ auf acht Jahre schraubten. Den Segen dazu gab’s von einer Abteilung im eigenen Hause, was erst weit im Nachhinein ruchbar wurde.
OB Kufen ging am Mittwoch im Hauptausschuss des Stadtrates den anderen Weg, legte demonstrativ offen, was er auch im nichtöffentlichen Teil hätte behandeln lassen können. „Mir war das wichtig, in öffentlicher Sitzung Klarheit zu schaffen“, so Kufen, der von Grünen, Partei-Piraten und Bürger Bündnis ausdrücklich dafür gelobt wurde: „wohltuender Stil“ und „ohne Geschmäckle“, hieß es.
Frühere Tätigkeiten werden angerechnet
Dabei nutzt auch Kufen wie einst Paß die im Landesbeamten-Versorgungsgesetz eingeräumte Möglichkeit, sich frühere Tätigkeiten ruhegehaltfähig anrechnen zu lassen: Vier Jahre werden ihm für seinen ehemaligen Job als Integrationsbeauftragter der Landesregierung NRW zugestanden. Wenn es – warum auch immer – bei seiner Amtszeit als OB bis 2020 bliebe, wären damit die acht Jahre zur Pension beisammen. Künftige OBs können von dem Passus wohl nicht mehr profitieren, die rot-grüne Landesregierung plant, das Gesetz zu ändern.
Dass übrigens die gleiche Personalverwaltung, die dem OB im Rathaus-Alltag untersteht, „im pflichtgemäßen Ermessen“ den früheren Job für die Pension anerkannte, sei nicht anrüchig, hieß es am Mittwoch. Sondern schlicht: gesetzeskonform.