Essen. Verantwortungsvolle politische Ämter müssen gut bezahlt werden, damit sich gute Leute dafür interessieren. Skandalös ist aber die Überversorgung beim Ruhestandsgeld.

Pensionen von Ministern und eben auch städtischen Spitzenbeamten sind ein Dauerärgernis, weil sie sich massiv von dem abheben, was normale Arbeitnehmer leisten müssen, um zu ähnlich hohen Ruhegeldern zu kommen. Mehr als 4100 Euro lebenslange Monatspension für sechs Jahre OB-Tätigkeit – das ist eine stolze Summe, erst recht, wenn sie fast unabhängig vom Lebensalter bezogen werden kann.

Dabei ist klar: Ein politisches Spitzenamt mit hohem Stressfaktor soll und muss gut bezahlt werden, damit es auch für gute Leute interessant ist und nicht nur für Partei-Appa­ratschiks. Das rechtfertigt aber nicht eine derartige Überversorgung. Dass es dann auch noch erlaubt ist, sich mit Hilfe eines Gummi-Paragrafen auf eine Dienstzeit von acht Jahren zu ­hieven, ist ein Skandal für sich. Ob Pförtner oder Vorstandschef – jede ­Tätigkeit hält doch Erfah­rungen bereit, die theoretisch nützlich sein können, wenn man anschließend ein öffentliches Amt bekleidet. Was also soll so ein Unsinn im Gesetz?

Wie zum Hohn hat der Rat die Entscheidung, ob etwas fürs Amt „förderlich“ ist, auch noch an die Stadtverwaltung delegiert. Da kann ein OB gleich selbst entscheiden, was er in ­welcher Höhe für die Pension angerechnet wissen will. Unfassbar.