Essen.. Die SPD Mülheim will einen Bebauungsplan ändern, um die Vermarktung eines interkommunalen Gewerbeparks am Flughafen Essen/Mülheim anzukurbeln. Fluglärmgegner sehen darin eine Finte, um den Flugbetrieb auf Dauer zu erhalten.

Neue Aufregung um den Flughafen Essen/Mülheim: Diesmal geht es um den Bebauungsplan mit der Kennung H 17 – Ergebnis eines städtebaulichen Wettbewerbs, den beide Städte 2005 mit viel öffentlichem Tamtam feierten. Erklärte Absicht war es, am Rande des Flughafenareals einen interkommunalen Gewerbepark zu entwickeln, verbunden mit der Hoffnung, an dem Standort „eine repräsentative Adresse für innovative Technologie- und Dienstleistungsbranchen“ zu schaffen. Nur ist daraus bis heute nichts geworden.

Eben das nimmt die Mülheimer SPD zum Anlass für einen Antrag an den Planungsausschuss, der Anwohner des Flughafens wie organisierte Fluglärmgegner mehr als nervös macht. Wollen die Sozialdemokraten doch erreichen, dass im Bebauungsplan festgesetzte Restriktionen aufgehoben werden. Es habe sich gezeigt, dass diese eine Vermarktung des Geländes nahezu unmöglich machen, lautet die Begründung.

Fluglärmgegner wittern Finte

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Die Schutzgemeinschaft Fluglärm Essen wie auch die Initiative „Flughafennachbarschaft“ wittert dahinter den durchsichtigen Versuch, die Ratsbeschlüsse zum Ausstieg aus dem Flughafen auszumanövrieren und den Flugbetrieb auf Dauer zu sichern. Denn besagte Restriktionen wurden nicht von Ungefähr in den Bebauungsplan hineingeschrieben. Der schließt damit nicht nur die Ansiedlung von Speditionen und Logistikunternehmen aus, sondern untersagt ausdrücklich den Bau von Hallen und Lagerhäusern „zur Untergestellung und Montage von Flugzeugen und Fluggeräten aller Art“.

Mehrere tausend Bürger hatten sich damals mit Einwendungen am Bebauungsplanverfahren beteiligt, woran Fluglärmgegner aus gegebenem Anlass erinnern. Seinerzeit geisterten Pläne des Luftschiffunternehmens WDL durch die Gazetten, das mit dem Gedanken spielte, am Flughafen Essen/Mülheim Passagiermaschinen vom Typ Airbus warten zu lassen.

Sind die Sorgen der Fluglärmgegner berechtigt?

Der B-Plan H 17 schiebt der Ansiedlung von so genanntem Flughafen affinen Gewerbe einen Riegel vor. „In der SPD und der von ihr dominierten Verwaltung scheint man offensichtlich der Meinung zu sein, dass man das alles über den Haufen werfen kann“, wettert der Sprecher der Flughafennachbarschaft, Rainer Derhardt. Für die Schutzgemeinschaft Fluglärm formuliert Waldemar Nowak folgende Sorge: Sollte sich flugaffines Gewerbe im interkommunalen Gewerbepark einkaufen, während der Flughafen noch Bestand hat, hätte die Firma allen Grund zu klagen, sollte der Flughafen wie politisch beschlossen aufgegeben werden – und das wohl mit Aussicht auf Erfolg. Dass man im interkommunalen Gewerbegebiet bis heute dem Gras beim Wachsen zuhören kann, kommentieren beide nicht.

Sind die Sorgen der Fluglärmgegner berechtigt? Die Planungsverwaltung weist in einer ersten Einschätzung daraufhin, dass sich Nutzungsbeschränkungen auch im Kaufvertrag regeln ließen. Derweil zeigt sich die Essener Politik überrascht vom politischen Vorstoß der Mülheimer Sozialdemokraten. Zwar wäre allein Mülheim bei einer Änderung des Bebauungsplanes, liegt das Areal doch komplett jenseits der Stadtgrenze. Essen gehört allerdings ein Teil des Grundstückes. Da wäre es unter Nachbarn wohl höflich, man würde anklopfen und miteinander reden. SPD-Ratsherr Thomas Rotter ist das Ansinnen seiner Parteifreunde nach eigenen Worten suspekt. Auch Uwe Kutzner, Planungsexperte der CDU, kann den Vorstoß nicht nachvollziehen. Beide verweisen auf die gültigen Ratsbeschlüsse zum Ausstieg aus dem Flughafen. Klingt so, als gäbe es Gesprächsbedarf.