Essen. . Acht Berufungsverfahren aus Essen liegen beim Oberverwaltungsgericht Münster. Am Mittwoch wird dort über die Wettbürosteuer verhandelt.

Die neue Wettbürosteuer kommt erneut auf den juristischen Prüfstand: Kommenden Mittwoch wird sich erstmals das Oberverwaltungsgericht in Münster mit dem Thema beschäftigten. Zwar geht es dann zunächst um einen Fall aus Dortmund. Aber in Essen dürfte die Verhandlung ebenfalls mit großem Interesse verfolgt werden. Denn auch Essener Wettbüros sind nach juristischen Niederlagen vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen im vergangenen Jahr in Berufung gegangen. Die Sportwettenanbieter halten die Steuer für verfassungswidrig.

Nach Angaben der Stadtverwaltung liegen derzeit acht Berufungsverfahren aus Essen beim OVG. Verhandlungstermine gibt es laut einem Gerichtssprecher dafür aber noch keine.

Besteuerung nach Größe des Wettbüros

Die Stadt Essen hatte die Wettbürosteuer Anfang vergangenen Jahres eingeführt. Seither werden Anbieter von Sport- und Pferdewetten nach der Größe ihres Wettbüros besteuert. Je angefangene 20 Quadratmeter werden 230 Euro für Wettbüros fällig, in denen Pferde- und Sportwetten laufen. Wer nur Sportwetten anbietet, zahlt 200 Euro. Im ersten Jahr brachte die neue Steuer der Stadt Essen 380 000 Euro ein und somit rund 80 000 Euro mehr als zunächst erwartet. Zwar geht es der klammen Stadt auch um die Einnahmen, in erster Linie hatte sie die Einführung der Steuer aber damit begründet, das Glücksspiel damit einzudämmen.

Offenbar ist das schon ein Stück weit gelungen. Denn im Jahr 2015 wurden 36 Wettbüros besteuert. In diesem Jahr sind es noch 28 Wettbüros. (jgr)