Gelsenkirchen. Die kommunale Wettbürosteuer, die mehrere Städte im Ruhrgebiet erheben, ist rechtmäßig. Das hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Die umstrittene kommunale Wettbürosteuer ist laut einem Urteil des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichtes rechtmäßig. Geklagt hatten 22 Wettbüros aus Dortmund und Herne, wie ein Gerichtssprecher am Montag erklärte. Der Entscheidung vom vergangenen Freitag zufolge lägen die Voraussetzungen vor, um diese örtliche Aufwandssteuer zu erheben. Die Richter ließen laut Sprecher die Berufung zu.

Der Steuerzahlerbund Nordrhein-Westfalen kritisierte das Urteil. Die Wettbürosteuer stehe als Synonym für die Rechtsunsicherheit bei der Einführung kommunaler Bagatellsteuern. Als Vorreiter der umstrittenen Abgabe gilt Hagen.

Die Steuer wird nur fällig, wenn in den Läden Sport- und Pferdewetten auch mitverfolgt werden können. (dpa)