Essen. Ein 27-Jähriger hat im Essener Hauptbahnhof Reisende angepöbelt. Später griff er Polizisten an, urinierte in eine Zelle und in Richtung der Beamten.
- 27-Jähriger pöbelte am Hauptbahnhof Reisende an und griff Bundespolizist an
- Im Gewahrsam urinierte der Mann in die Zelle und schrie "Sieg Heil"
- Beim Atemalkoholtest brachte es der Essener auf 2,14 Promille
Erst pöbelte er Reisende im Essener Hauptbahnhof an, später rastete er auf der Polizeiwache aus, urinierte in die Gewahrsamszelle und in Richtung der Beamten. Die Bundespolizei hat in der Nacht zu Donnerstag einen 27-Jährigen in Gewahrsam genommen.
Gegen 0.15 Uhr belästigte und bedrohte der Mann Reisende auf dem Bahnsteig 6 im Essener Hauptbahnhof. Fahrgäste machten eine Streife der Bundespolizei auf den Mann aufmerksam. Die Beamten überprüften den 27-Jährigen, der in einem offensichtlich alkoholisierten Zustand gewesen sei. Plötzlich habe der Mann einen Polizisten angegriffen, der Beamte habe die Attacke jedoch abgewendet, erklärte die Bundespolizei. Nach einem erneuten Angriff sei der Essener zu Boden gebracht und gefesselt worden.
27-Jähriger ist bereits bei der Polizei bekannt
Beim Atemalkoholtest auf der Wache der Bundespolizei brachte es der Mann auf 2,14 Promille. Die Beamten fanden bei seiner Durchsuchung eine Verkaufsportion Marihuana. Laut Bundespolizei versuchte der Mann sich in der Zelle selbst zu verletzten, daher wurde er erneut gefesselt. Nach der Untersuchung durch einen Arzt wurde er ins Gewahrsam der Essener Polizei gebracht. Doch zuvor urinierte er noch in die Zelle und schrie laut Bundespolizei mehrmals "Sieg Heil".
Im Gewahrsam der Essener Polizei habe der 27-Jährige seine Hose erneut geöffnet und absichtlich in Richtung der Beamten uriniert, erklärte die Bundespolizei. Gegen den Mann, der bei der Polizei wegen Gewalt- und Rauschgiftdelikten bekannt ist, wird nun wegen Widerstand, Körperverletzung, Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz und Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ermittelt. Der 27-Jährige durfte nach der Ausnüchterung das Polizeigewahrsam verlassen.