Essen. . Dehoga fordert, bei wachsender Zahl privater Anbieter von Zimmern das Einhalten der Vorschriften zu kontrollieren. Es gelte gleiches Recht für alle.

  • Hoteliers haben den Oberbürgermeister um Amtshilfe gebeten
  • Die Grünen im Rat bringen das Thema auf die politische Tagesordnung
  • Verband bezweifelt, dass es Kontrollen in Essen gibt und liegt damit nicht falsch

Ein „gemütliches Zimmer in Frohnhausen nahe der U-Bahn“, für 19 Euro pro Nacht, die „Altbau-Wohnung mit Flair“ für 70 Euro in Rüttenscheid oder ein „eigenes Zimmer in cooler WG“ zwischen Berliner Platz und Universität für 25 Euro – Vermittlungen von Privatzimmern über einschlägige Internetportale wie „Airbnb“, „Wimdu“ und andere sind auf dem Vormarsch und für eine steigende Zahl von Gästen eine offenbar willkommene Alternative zu einer herkömmlichen Übernachtung in einem der mehr als 9000 Hotelbetten in dieser Stadt.

Oberbürgermeister um Amtshilfe gebeten

Diese Entwicklung lässt die ansässigen Hoteliers schlechter schlafen. In einem Brief hat der Deutsche Hotel und Gaststättenverband Nordrhein (Dehoga) Oberbürgermeister Thomas Kufen jetzt um Amtshilfe gebeten: „Die Befürchtung unserer Mitglieder ist, dass es eine Anzahl von Anbietern gibt, die über diese Plattformen gewerblich handeln und diese Angebote unter Umgehung der gesetzlichen Vorschriften nutzen“, heißt es da mit der Bitte um mehr Kontrollen durch die Stadt. Das hat zumindest die Grünen hellhörig gemacht, die das Thema in der nächsten Sitzung des Ordnungsausschusses behandelt wissen wollen.

Mehr als 300 Zimmer und Wohnungen werden inzwischen allein in Essen über den US-amerikanischen Online-Marktführer „Airbnb“ angeboten, sagt Christiane Behnke, Vorsitzende des Dehoga in Essen. Je nach Angebot sei ein Zimmer für durchschnittlich 59 Euro pro Tag und Nacht zu haben. Für diesen Preis komme man auch in 68 Essener Beherbergungsbetrieben herkömmlicher Art unter.

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Gegen eine Konkurrenz, die den gesetzlichen Vorgaben entspreche, sei natürlich nichts einzuwenden, betont Behnke. Doch dass auf dem umkämpften Markt gleiches Recht für alle gilt – da hat nicht nur die Frau vom Fach so ihre Zweifel: „Ich glaube nicht, dass es Kontrollen bei privaten Zimmervermittlungen gibt.“ Die Vorschriften beim Brandschutz, bei der Sicherheit, beim Melde- und Hygienerecht müssten von den gewerblichen Anbietern unter teils hohem Aufwand und nicht gerade niedrigen Kosten erfüllt werden, wollen sie nicht riskieren, dass man ihnen den Laden dicht macht. Bei privaten Zimmervermittlungen spielt all das nach Einschätzung des Dehoga in Essen keine Rolle. Alles Bedenken, die Ordnungsdezernent Christian Kromberg nicht von der Hand weisen konnte.

„Wir möchten Sie daher bitten, die Kontrolle ihrer Ämter auch auf diese genannten Marktteilnehmer zu erstrecken, um den Gästen Essens – gleich ob sie in einem Airbnb-vermittelten oder in einem Hotelzimmer klassischer Prägung übernachten – den gesetzlich vorgeschriebenen Schutz zu gewähren“, heißt es in dem Schreiben an den Oberbürgermeister.

Wer kontrolliert was?

Wie Essen mit dem Phänomen in der Zukunft umgehen wird, ob die Stadt wie andere Kommunen auch über eine künftige Anzeigepflicht bei einer Zimmervermietung oder eine erweiterte Zweckentfremdungsverordnung nachdenkt, will die Fraktion der Grünen wissen, die eine entscheidende Frage stellt: Wer kontrolliert den Markt der privaten Zimmervermittlungen in welcher Weise in dieser Stadt? Dem Vernehmen nach: niemand.