Essen. Viele Urlauber buchen für ihre nächste Reise eine Privatunterkunft bei Plattformen wie Airbnb oder wimdu. Wir zeigen die Unterschiede der Portale.

Ein schickes, helles Zimmer in Bangkok, eine Wohnung mit Traumblick in Mexico City: Seit 2008 hat die US-Plattform Airbnb den Markt der Vermittlung von Privatunterkünften ordentlich aufgemischt. Zusammen mit den Internetseiten Wimdu, Housetrip und 9Flats sind für Verbraucher völlig neue Möglichkeiten entstanden, sich auf Reisen ein Bett zu besorgen. Doch angesichts des Hypes um die Shared Economy und ihre Protagonisten Airbnb & Co. wird schnell vergessen, dass seit Ende der 1990er Jahre Online-Ferienhaus- und Buchungsportale beispielsweise wie Fewo-direkt, E-Domizil, Interhome oder Casamundo bereits den gleichen Markt beackern. Im direkten Vergleich jedoch gibt es Unterschiede.

Angebot und Lage der Unterkünfte

Eine Million Unterkünfte in 190 Ländern! Airbnb protzt gerne mit schierer Masse. Auch konventionelle Ferienhausvermieter wie Home Away, zu dem inzwischen Fewo-direkt gehört, werben mit einem Angebot von ebenfalls einer Million Häusern und Unterkünften in 190 Staaten. Von 300 000 Inseraten in 150 Staaten sprechen Wimdu und Housetrip und von 200 000 Wohnungen in 140 Ländern 9Flats. In Sachen Masse stehen sich die Anbieter in nichts nach. Grundsätzlich jedoch liegt der Schwerpunkt in den Metropolen. „Rund 75 Prozent unserer Buchungen finden im städtischen Raum statt“, sagt Robin Zell, Pressesprecher von 9Flats. Umgekehrt wiederum genügt ein Blick in das Angebot der Online-Ferienhausagenturen, um zu erkennen, dass ihre Stärke die klassischen Urlaubsgebiete sind, vorzugsweise Sonnenziele.

Und es gibt noch einen entscheidenden Unterschied: Die Ferienhausvermieter nach altem Muster vermitteln immer nur ganze Wohneinheiten, also Häuser oder Apartments. Die neuen Online-Dienste dagegen bieten auch einzelne Zimmer an. Deshalb lassen sich auf diesen Plattformen auch viele ehemals klassische Bed & Breakfast-Anbieter finden.

Rechtslage bei Online-Vermittlungsportalen

Juristen unterscheiden grundsätzlich zwischen kommerziellen Agenturen, die Ferienunterkünfte an private Kunden vermitteln, und Internetunternehmen, die mit ihrer technischen Plattform Privatleuten den Austausch von Wohnungen ermöglichen. „Ein Online-Marktplatz wie Airbnb ist nur Vermittler und haftet nicht für Mängel der Wohnung“, erklärt Professor Ernst Führich, Autor des kürzlich aktualisierten Standardwerks „Reiserecht“. Ein gewerblicher Ferienhausanbieter beziehungsweise ein privater Vermieter haftet für den Zustand der Wohnung. Es gilt dabei das Reise- beziehungsweise Mietrecht.

Allerdings können sich Online-Vermittlungsportale nicht ganz aus der Verantwortung stehlen. Jedes Portal ist verantwortlich für eine sorgfältige Vermittlung – ähnlich wie bei einem Reisebüro. Das heißt zum Beispiel, dass die Informationen genau stimmen müssen. Bei Buchungsfehlern haften Airbnb & Co. nach deutschem Recht, wenn in Deutschland gebucht worden ist. Auch nach dem EU-Recht kann der Verbraucher die Online-Plattform an seinem deutschen Wohnsitz verklagen wegen eines Schadens, der ihm durch einen Vermittlungsfehler entstanden ist.

Grundsätzlich also hält Reiserechtsexperte Führich die deutsche Gesetzgebung auch für die neuen Vertriebsformen im Internet gut gerüstet. Nur in einem Punkt würde er sich tatsächlich eine neues Gesetz wünschen: „Es fehlt ein Widerrufsrecht für den Verbraucher von 14 Tagen.“ Das sei bis dato ausdrücklich für Vermittlungs- und Tauschprodukte für den Urlaub ausgeschlossen.

Zielgruppe - Community

„Ferienunterkünfte bieten in erster Linie Privatsphäre für urlaubsreife Menschen“, erläutert Janina Roso. Damit grenzt sich die Fewo-direkt-Pressesprecherin stellvertretend für die ganze Branche von den neuen Vermittlungs-Plattformen im Internet ab. Der Kunde könne also sicher sein, keine persönlichen Gegenstände des Vermieters in seiner Wohnung vorzufinden.

Genau das Gegenteil ist der Fall bei den Online-Diensten. Die Websites bauen bewusst globale Communitys mit Bewertungssystemen auf. „Der Besucher kann ganz in das Leben des Gastgebers eintauchen“, betont Liesa Huppertz von Wimdu. Reisende erleben so hautnah, wie in anderen Ländern gelebt wird und bekommen Insider-Tipps. Dieses Prinzip kennen viele noch aus analogen Zeiten. Damals hieß es lediglich Bed & Breakfast und war dabei auf wenige Länder beschränkt. Dank Internet ist dieser Markt jetzt weltweit nur einen Mausklick entfernt.

Im traditionellen Ferienhausgeschäft besteht die Kundschaft überwiegend aus Familien, bei Fewo-direkt sind es rund 45 Prozent. Anbieter wie Airbnb, Wimdu, Housetrip oder 9Flats haben zu einer Verschiebung der Märkte geführt. „Unsere Kundschaft verteilt sich ganz gleichmäßig über sämtliche Altersgruppen“, so Robin Zell vom Portal 9Flats. Es buchen also nicht nur internetaffine junge Leute, sondern tatsächlich auch Familien mit Kindern und Geschäftsleute. Im Städtetourismus konkurrieren diese Plattformen deswegen direkt mit der lokalen Hotellerie und dem Wohnungsmarkt.

Kosten der Ferienwohnungen

Gerade hat das Landgericht in Berlin Wimdu verboten, mit dem Slogan „50 Prozent günstiger als ein Hotel“ zu werben. Doch selbst wenn diese Aussage nicht immer zutrifft, so stimmt die Richtung: Wer ein Zimmer oder eine Wohnung bei Airbnb & Co. bucht, kann günstig nächtigen. Dennoch werden für Gastgeber und Kunden bei jeder Buchung Gebühren fällig. Bei Airbnb gilt das Prinzip: Je höher die Miete, desto geringer die Provision. Das heißt, je nach Buchungsbetrag schwankt die Gebühr zwischen sechs und zwölf Prozent. Wimdu verlangt durchgehend zwölf Prozent vom Buchungsbetrag, und 9Flats erhebt zwischen zehn und 15 Prozent.

Ferienwohnungsvermittler wie Fewo-direkt verlangen in der Regel keine Buchungsgebühr von ihrer Kundschaft. Bei E-Domizil kommt es darauf an: Die meisten Angebote sind gebührenfrei. Kommen die Objekte aber zum Beispiel von anderen Agenturen, können Bearbeitungsgebühren fällig werden, die dann deutlich im Endbetrag ausgewiesen sind.