Essen/Gelsenkirchen. 28,2 Prozent mehr Asylanträge sind am Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingegangen. Spitzenreiter in den Asylverfahren sind Syrer und Albaner.
Die Flüchtlingswelle hat am für Essen zuständigen Verwaltungsgericht Gelsenkirchen noch nicht ihren Scheitelpunkt erreicht. Und trotzdem ist die Zahl der Verfahren auf einem historischen Höchststand. Der Eingang von Asylanträgen stieg um stolze 28,2 Prozent.
„Diese Zahlen können uns nicht schrecken“, versicherte Gerichtspräsident Bernhard Fessler jetzt bei der Vorstellung der Jahresbilanz. Schon in den 80er und 90er Jahren habe sein Gerichtszweig riesige Prozessberge abgetragen. Im Gegensatz zu damals hätten Landesregierung und Landtag aber personelle Hilfe nicht nur versprochen, sondern auch tatsächlich geleistet. Die sieben Verwaltungsgerichte des Landes bekamen im letzten Jahr 37 neue Richterstellen, sein Gericht vier zusätzliche Richterinnen und Richter.
Und es gibt einen neuen Vizepräsidenten: Der Essener Karsten Herfort, bislang Pressesprecher, erhielt die Ernennungsurkunde.
Spitzenreiter sind Syrer und Albaner
Wer gegen seinen abgelehnten Asylantrag vorgehen will, kann den Weg zum Verwaltungsgericht wählen. Da die Verfahren Zeit in Anspruch nehmen, ist damit zu rechnen, dass zum Jahresende 2016 oder vielleicht auch erst Anfang 2017 die Asylverfahren noch einmal erheblich zunehmen.
Spitzenreiter in den Asylverfahren sind Syrer und Albaner. Wobei Syrer aufgrund des Bürgerkriegs in ihrer Heimat beste Bleibechancen haben. Bei den Albanern, wie übrigens auch allen anderen Flüchtlingen aus den Balkanstaaten sieht das völlig anders aus. Juristisch sind sie beinahe chancenlos. Allenfalls können aus medizinischen, vor allem psychiatrischen Gründen Abschiebungshindernisse bestehen. Ähnliches ist auch bei Flüchtlingen aus Nordafrika zu beobachten, die in der Regel vor Gericht keinen Erfolg haben.
Gerichtliche Entscheidungen oft nicht umgesetzt
Die Verwaltungsrechtler halten sich zurück mit Ratschlägen an die Politik. Sie weisen jedoch darauf hin, dass sie ihre Hausaufgaben machen. In der Vergangenheit sei jedoch zu beobachten gewesen, dass gerichtliche Entscheidungen oft nicht umgesetzt würden. Asyl-Folgeanträge, manchmal auch zum dritten oder x-ten Mal, machen erkennbar, dass abweisende Asylurteile nicht ihre rechtliche Wirkung entfalten.
Häufig ohne Konsequenz bleiben die „Dublin-II-Verfahren“. Sie betreffen Flüchtlinge, die aus sicheren EU-Mitgliedsstaaten einreisen. Sie wären an sich verpflichtet, dort ihre Asylanträge zu stellen, bevor sie auf alle EU-Staaten verteilt werden. Doch das ist Theorie.