Essen. 59 Jahre alt und Großvater ist er. Jetzt steht er als Drogenhändler vor Gericht. Vier Jahre muss der Kioskbetreiber ins Gefängnis.

Enkelkinder hat er bereits, und mit 59 Jahren sollte er eigentlich zu alt sein für Straftaten. Doch der Frillendorfer, war wieder einmal angeklagt, diesmal weil er mit Drogen gehandelt hatte. Zu vier Jahren Gefängnis verurteilte ihn deshalb die VI. Strafkammer.

Die bürgerliche Tarnung half dem Deutschen, denn den Großteil der Rauschgiftgeschäfte wickelte er über seine Trinkhalle ab. Da fällt es nicht so auf, wenn kleinere Mengen Marihuana über die Ladentheke gereicht werden.

Im November war er in Untersuchungshaft gekommen. Ein anderer Dealer hatte sich eigene Vorteile versprochen und den 59-Jährigen bei der Polizei angeschwärzt. Von diesen Vorwürfen blieb später nicht viel übrig. Doch in der Haft entschloss sich der Kioskpächter auszupacken und ein Geständnis abzulegen. Zusätzlich informierte er die Ermittler über andere Rauschgifthändler. Ein Schritt, der ihm später einen deutlich Rabatt als Kronzeuge brachte. „Eigentlich hätten Sie mit acht, neun Jahren Gefängnis rechnen müssen“, hielt Richterin Jutta Wendrich-Rosch ihm vor.

Hohe Wirkstoffqualität

Am Kiosk soll es angefangen haben. Der Angeklagte erzählt, wie irgendwann „Ali“ vor der Trinkhalle aufgetaucht sei und ihm Marihuana angeboten habe. Da sei er schwach geworden und habe damit begonnen, den Stoff in kleinen Portionen zu verkaufen. Später hätte es noch einen „Willi“ gegeben, der ebenfalls zu seinen Lieferanten gehörte.

Angeklagt waren jetzt zwei Ankäufe von jeweils 500 Gramm Marihuana im Sommer 2015 für 7000 Euro. Außerdem entdeckte die Polizei bei einer Wohnungsdurchsuchung in einem Schrank weitere 500 Gramm der Droge und eine geladene Schreckschusswaffe. Der letzte Fund erhöht die Mindeststrafe sogar auf fünf Jahre Gefängnis, doch die Kammer nahm im Urteil strafmildernd einen minder schweren Fall an.

„Da fällt der durchschnittliche Alt-68er tot um“

Der Prozesstag geriet zeitweise zu einer Expertentagung über Drogenhandel und Haarwuchs. Launig gab sich dabei Richterin Wendrich-Rosch, als es darum ging, dass „Willi“ sich neue Haare auf seine Glatze einpflanzen ließ: „Gibt auch schöne Perücken, sie müssen ja nicht so schlecht aussehen wie die von Donald Trump.“

Sorge bereitete ihr aber, dass das Marihuana des Angeklagten mit 25 Prozent Wirkstoffqualität besonders stark sei. Beim LKA hätte sie erfahren, dass auf dem zum Teil legalisierten US-Markt immer höhere Wirkstoffe hergestellt werden. „Da fällt der durchschnittliche Alt-68er tot um“, zitierte sie einen Beamten. „Was soll bei diesem Stoff vom Gehirn eines unter 25-Jährigen bleiben?“, fragte sie