Essen. Nachts lauerte er der Studentin in Essen-Rüttenscheid auf, vergewaltigte sie. Dafür muss ein vorbestrafter Sexualtäter neun Jahre ins Gefängnis.
Im letzten Wort vor der Urteilsberatung weinte der kräftige Mann, der nachts auf der Wittekindstraße am Krupp-Krankenhaus in Essen-Rüttenscheid eine Studentin ins Gebüsch gezerrt und vergewaltigt hatte. Er weinte um sein eigenes Schicksal, bat um Milde. Doch die VI. Strafkammer ließ sich davon nicht beeindrucken und verurteilte ihn zu neun Jahren Gefängnis.
Außerdem werden wohl zwei frühere Bewährungsstrafen widerrufen, so dass Frank Z. zusätzlich weitere zweieinhalb Jahre Haft verbüßen muss. Als „Heckenvergewaltiger, der seine Straftat im öffentlichen Raum begeht“, hatte Staatsanwältin Sabine Vollmer ihn bezeichnet. Mit dem Urteil folgte die Kammer exakt ihrem Antrag.
Der wahr gewordene Alptraum
Die 27 Jahre alte Studentin war am 4. Juni 2015 nachts von einem lustigen Abend in Rüttenscheid auf dem Weg zu ihrer Wohnung. Sie ahnte nicht, wer ihr auflauerte: Frank Z., seit 2012 in Essen, nachdem er in Sachsen-Anhalt fünfeinhalb Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung verbüßt hatte.
„Die Tat ist der wahr gewordene Alptraum einer jungen Frau“, leitete Richterin Jutta Wendrich-Rosch das Urteil der Strafkammer ein. Sie erinnerte daran, dass der Angeklagte seine Tat im Ermittlungsverfahren bestritten und die ihm unbekannte Studentin als seine regelmäßige Sex-Partnerin bezeichnet hatte. Wäre er bei dieser „Verleumdung“ geblieben, so die Richterin, hätte er bei einer Verurteilung sicherlich fünf Jahre Haft mehr bekommen. Wendrich-Rosch lobte Verteidigerin Iris Dufhues: „Da war er wohl gut beraten von seiner Anwältin und legte hier vor Gericht ein Geständnis ab.“
Die Schuld liegt allein beim Täter
Die Richterin lobte auch das Opfer, das den Entschuldigungsversuch des Angeklagten mit eindeutigen Worten abgelehnt hatte: „Du machst mein Leben nicht kaputt.“
Strafschärfend wertete die Kammer, dass die Studentin Todesangst empfunden hatte, als der Angeklagte ihr Mund und Nase zugehalten hatte. Opfer, so die Richterin, machten sich oft selbst Vorwürfe. Sie überlegten, ob sie nicht zu der Tat beigetragen hätten. Diese Fragen beschäftigten die Opfer über eine lange Zeit. Dabei gäbe es für diese Überlegungen tatsächlich keinen Anlass, die Schuld liege allein beim Täter. Wendrich-Rosch: „Wir wissen aus unserer Erfahrung, dass das Opfer nichts dazu kann.“