Essen. . „Mr. Geheimnisvoll“ wird er genannt. Er soll brutal seine Freundin und ihr ungeborenes Kind getötet haben. Das Motiv kennt auch die Mord-Anklage nicht.

Mandy M., eine lebenslustige junge Frau, durfte nur 22 Jahre alt werden. Ihrer Tochter Zoey war es nicht einmal vergönnt, lebend das Licht dieser Welt in Essen-Altenessen zu erblicken. Für den Tod der beiden verantwortlich sein soll Arkadius L., 33 Jahre alt und der Lebensgefährte der jungen Frau. Ab Dienstag muss er sich vor dem Essener Schwurgericht verantworten.

Ein heimtückischer Mörder, wie ihn Staatsanwältin Birgit Jürgens sieht? Möglich. Aber sein Motiv kennt auch sie nicht. Er selbst will sich an die Tat nicht erinnern können. Aber ist ihm da zu trauen? „Mr. Geheimnisvoll“ nennt ihn eine Bekannte und fasst damit sein zweifelhaftes Talent zusammen, immer neue Geschichten über sein Leben zu erfinden.

Er muss ein charmantes Wesen haben, einnehmend. Frauen kann er für sich gewinnen, aber auch Männer zählt er zu seinem Freundeskreis. Keiner hinterfragt, ob die Geschichten des Arkadius L. auch nur einen Funken Wahrheitswert besitzen. Als erfolgreicher Geschäftsmann stellt er sich dar, aber tatsächlich werden ihm immer wieder Konten gekündigt, weil er kein Geld hat. Seine zahlreichen Vorstrafen wegen Gewaltdelikten erklärt er gerne mit Depressionen, Alkohol und Misshandlungen durch den Vater in seiner Kindheit. Tatsächlich schlägt er oft auch ganz zielgerichtet zu, weil er sich bereichern will. Mal will er Geld, mal ein Handy.

Drei Tage neben der Leiche

Am 10. Juni 2015 wird er letztmals festgenommen. Willenlos wirkt er. Drei Tage hat er neben der Leiche seiner Freundin Mandy M. verbracht. Laut Anklage hat er sie erdrosselt und ihr ein Messer in den Hals gestochen. An welcher dieser Verletzungen die 22-Jährige verstarb, das wissen die Rechtsmediziner nicht. Was er danach der Leiche angetan hat, darüber reden die Juristen am Landgericht Essen, wo er angeklagt wurde, noch heute, fast sechs Monate nach der Tat. Arkadius L., offenbar ist er dafür verantwortlich, verstümmelte die leblose Hülle seiner Freundin in übelster Weise, schnitt ihr am 7. Juni den Fötus ihrer Tochter Zoey aus dem Leib, der nach Berechnungen des Frauenarztes 17 Tage später zur Welt kommen sollte. Das Baby war zu diesem Zeitpunkt bereits tot, weil die Mutter ermordet wurde und so kein Sauerstoff mehr zu dem Säugling gelangen konnte. Drei Tage später fanden Angehörige die Leichen der beiden. In der schmucken Altenessener Wohnung, mit Kleidungsstücken bedeckt im Badezimmer.

Schwangere in Essen getötet

8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L..
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L.. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L..
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L.. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
Der Vater der getöteten Mandy beim Prozessauftakt am 8. Dezember 2015.
Der Vater der getöteten Mandy beim Prozessauftakt am 8. Dezember 2015. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
8. Dezember 2015: Richter Andreas Labentz hatte am Morgen verboten, dass Angehörige der ermordeten Mandy M. mit T-Shirts Stimmung gegen den Angeklagten machten. Er wies an, dass sie die Kleidung, die das Porträt der 22-Jährigen zeigten, auf links gedreht anzogen.
8. Dezember 2015: Richter Andreas Labentz hatte am Morgen verboten, dass Angehörige der ermordeten Mandy M. mit T-Shirts Stimmung gegen den Angeklagten machten. Er wies an, dass sie die Kleidung, die das Porträt der 22-Jährigen zeigten, auf links gedreht anzogen. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L..
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L.. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L..
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L.. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L..
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L.. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L..
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L.. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L..
8. Dezember 2015: Der Angeklagte Arkadius L. beim Prozessauftakt. Die Staatsanwältin fordert zum Schluss ihrer Anklage die Sicherungsverwahrung für Arkadius L.. © Ulrich von Born / FUNKE Foto Services
10. Juni 2015:  Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. Im Bild: die Nachbarschaft (Wolbeckstraße). Das Haus im Hintergrund ist nicht das Haus, in dem die Leiche gefunden wurde.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. Im Bild: die Nachbarschaft (Wolbeckstraße). Das Haus im Hintergrund ist nicht das Haus, in dem die Leiche gefunden wurde. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. Im Bild: die Nachbarschaft (Wolbeckstraße). Das Haus im Hintergrund ist nicht das Haus, in dem die Leiche gefunden wurde.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. Im Bild: die Nachbarschaft (Wolbeckstraße). Das Haus im Hintergrund ist nicht das Haus, in dem die Leiche gefunden wurde. © Rene Anhuth / ANC-NEWS
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert.
10. Juni 2015: Angehörige hatten die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. © Kerstin Kokoska / FUNKE Foto Services
1/24

In der Wohnung saß Arkadius L., apathisch. Doch wer ist Arkadius L. ?. Widerstandslos ließ er sich festnehmen. Er gestand den Mord an Mandy M. sofort. Sein Verteidiger Andreas Renschler: „Er ist fassungslos, dass er seine Freundin und das Kind getötet hat. Aber er hat dafür keine vernünftige Erklärung.“ Vielleicht lag es an Alkohol und Kokain nach einer durchzechten Nacht, von der ein Freund berichtete.

Den Angeklagten Mordversuch bestreitet er

Ein halbes Jahr zuvor hat er tatsächlich 1,85 Promille Alkohol im Blut gehabt. Am 25. Februar, so sieht ihn in einem zweiten Fall die auf versuchten Mord lautende Anklage, soll er eine andere Freundin mit einem Messer angegriffen haben – in Gegenwart ihrer sechs Jahre alten Tochter soll er auf ihren Hals eingestochen haben. Sie soll sich gewehrt und ihm dabei Verletzungen zugefügt haben. Er bestreitet die Tat. Verteidiger Renschler: „Mein Mandant sagt, dass die Frau ihn angegriffen und zu töten versucht hat. Er hat ihr im Kampf das Messer weggenommen und sie in Notwehr verletzt.“

Arkadius L., auch ein Opfer? Ab dem 8. Dezember wird das Essener Schwurgericht klären müssen, welche Schuld er auf sich geladen hat. Sein Vorstrafenregister zeigt, dass in der Vergangenheit jeweils er der Aggressor war. Aber diese Urteile zeigen auch seinen fast spielerischen Umgang mit den Realitäten. Etwa wenn er den Gerichten und Therapeuten von seiner Schullaufbahn erzählt. Mal hat er locker das Fachabi erlangt und studiert, mal den Hauptschulabschluss im Gefängnis bekommen.

Als Siebenjähriger ist Arkadius L. mit seinen Eltern von Polen nach Kaiserslautern gezogen, wo er mit Anfang 20 zwei Kinder bekommt. 2012 zieht er nach Essen, nachdem er Mandy M. kennengelernt hatte. Auch sie soll er geschlagen haben, ebenso wie die Mutter seiner Kinder in Kaiserslautern. Seine Gewalttätigkeiten sind eigentlich ganz gut dokumentiert. Fraglich ist, womit er sein Geld verdient hat. Er selbst bezeichnet seine finanzielle Lage in Vernehmungen als „sehr gut“. Aber es gibt viele Menschen, die Geld von ihm zurückfordern.

Den Tod seines Sohnes erfunden

Mit seinem von Lügen geprägten Verhalten hat er sogar den erfahrenen Psychiater Norbert Leygraf zeitweise irritiert. Der Gutachter, der Arkadius L. im Auftrag der Justiz untersucht hat, berichtet vom überzeugenden Auftreten des Angeklagten. Aber auch von dessen Dreistigkeit. So erzählte er dem Psychiater beharrlich, dass er Anfang 2015 zur Beerdigung seines sieben Jahre alten Sohnes nach Kaiserslautern fahren musste. Und das zu einem Zeitpunkt, als schon längst ermittelt worden war, dass das Kind kerngesund ist. Die Ermittler sind erschüttert: den Tod des eigenen Kindes erfinden, um eine Ausrede für eine mehrtägige Sauftour zu haben.

Der Psychiater erkennt psychopathische Züge im Wesen von Arkadius L.. Dieser sei charmant, überzeugend, dissozial, verlogen und immer auf eigene Interessen abzielend, ohne das Leid seiner Mitmenschen fühlen zu können. Schuldfähig sei er für den Tod von Mandy M., so die vorläufige Bewertung durch den Sachverständigen.

Leygraf hält ihn bislang für einen gefährlichen Wiederholungstäter, einen Kandidaten für die Sicherungsverwahrung. Und dieses Bild stützt vielleicht der WhatsApp-Kontakt, den offenbar Arkadius L. nach dem Tod Mandys von ihrem Handy betrieb. Da forderte er als Mandy eine Freundin von ihr mehrfach auf, doch einmal vorbeizukommen. Was wollte er mit ihr in der Wohnung, in der die Tote lag? Auch dazu fehlt ihm die Erinnerung, sagt er. „Er kam immer gut damit durch, nachher nicht zu wissen, was er getan hat“, erzählte eine frühere Freundin bei der Polizei über den „Mr. Geheimnisvoll“.