Essen. . Eine hochschwangere Frau ist am Mittwochabend in Essen tot in einer Wohnung gefunden worden. Ein Richter erließ am Donnerstag Haftbefehl gegen den Lebensgefährten.
Beziehungsdrama mit tödlichem Ausgang: Die Polizei in Essen hat am Mittwochabend eine 22-jährige hochschwangere Frau tot in einer Wohnung gefunden. Wie Staatsanwaltschaft und Polizei am späten Mittwochabend mitteilten, sei die Frau gewaltsam zu Tode gekommen. Am Donnerstag hat ein Richter Haftbefehl gegen den Lebensgefährten der werdenden Mutter erlassen. Auch das ungeborene Mädchen starb bei der Tat – diese soll sich laut Polizei bereits vor zwei bis drei Tagen ereignet haben.
Getötete Frau stand kurz vor der Entbindung
Angehörige hatten am Mittwoch die Leiche der Frau gegen 18 Uhr in der Wohnung an der Wolbeckstraße in Essen-Altenessen entdeckt und die Polizei alarmiert. Vor Ort sei auch der Lebensgefährte der Frau, der Mieter der Wohnung, angetroffen worden. Der 33-jährige Mann wurde bereits gegen 18.10 Uhr festgenommen.
Am Donnerstagmorgen bestätigte eine Polizeisprecherin: Das 22 Jahre alte Opfer war schwanger. Wie Nachbarn berichten, habe die hochschwangere Frau ihnen bereits von ersten Wehen erzählt. Das Mädchen wäre demnach in den nächsten Tagen zur Welt gekommen.
"Auch das ungeborene Mädchen starb bei der Tat"
Am Donnerstag bestätigte die rechtsmedizinische Untersuchung, dass die junge Frau massiver Gewalt ausgesetzt war. "Auch das ungeborene Mädchen starb bei der Tat", teilten Polizei und Staatsanwaltschaft am Donnerstagnachmittag mit.
Laut Polizei stritt der 33-Jährige bei seiner Vernehmung durch Ermittler der Mordkommission am Donnerstag die Tat nicht ab. Der Mann gab aber an, dass er sich nicht an den Hergang erinnern könne. Ein Haftrichter erließ inzwischen Haftbefehl wegen Totschlags gegen den Lebensgefährten. Nähere Angaben zu den Umständen vor Ort machte die Polizei bis Donnerstagnachmittag nicht.
Im Fall einer Anklage wird sich der 33-Jährige allerdings ausschließlich für den Tod der Frau verantworten müssen, nicht für den des ungeborenen Kindes, erklärte Oberstaatsanwältin Birgit Jürgens. Der Tod des Ungeborenen gelte juristisch betrachtet als "Schwangerschaftsabbruch". (dae/pw/sag/WE)