Die Karstadt-Zentrale in Essen kommt auf die Denkmalliste
•
Lesezeit: 2 Minuten
Essen.. Das Gutachten der Oberen Denkmalbehörde liegt nun vor: Das Karstadt-Gebäude plus Außenanlagen seien ein wichtiges Zeugnis der Architekturgeschichte.
Die zum Verkauf stehende Karstadt-Zentrale an der Theodor-Althoff-Straße in Essen soll tatsächlich unter Denkmalschutz gestellt werden. Die Obere Denkmalschutzbehörde, das Amt für Denkmalpflege im Rheinland, hat einen Antrag auf Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Essen heute per Post zugestellt. Das bestätigte die zuständige Leiterin für die Denkmalerfassung, Helmtrud Köhren-Jansen. Denkmal sei das gesamte Gebäude mit den Außenanlagen. Ausgenommen seien lediglich die Energiezentrale sowie Teile im Inneren, die in der Vergangenheit umgebaut wurden.
Grundlage für den Vorstoß der Denkmalschützer ist ein 30-seitiges Gutachten, das die Denkmalwürdigkeit des 1969 errichteten Bürokomplexes begründen soll und das jetzt fertiggestellt wurde. Es bezieht sich nicht nur auf die besondere Architektur des Hauses, sondern stellt auch auf dessen historische Bedeutung ab.
Wichtiges Zeugnis der westdeutschen Nachkriegszeit
Unter anderem heißt es, das Gebäude sei ein wichtiges Zeugnis der westdeutschen Nachkriegszeit und gehöre zur eindrucksvollen Geschichte des Warenhauskonzerns, der Ende der 1960er Jahre expandierte und seine Zentrale vom Limbecker Platz in der Stadtmitte an den Stadtrand verlegte. Auch Karstadt selbst feierte 1970 den Bau in einer Selbstdarstellung als großen architektonischen Wurf, der sich „harmonisch in die Landschaft“ einfüge. „Kein Klotz verschandelt die parkartige Umgebung“, so Karstadt. Auch im Inneren wurde nichts dem Zufall überlassen. Von allen Arbeitsplätzen seien „Blicke in die Parklandschaft oder in die gärtnerisch reizvoll gestalteten Innenhöfe möglich“.
Die Karstadt-Zentrale in Essen
1/36
Beschreibungen, die vielleicht auch die Denkmalschützer inspiriert haben, die in ihrem Gutachten zudem auf den Namen des Architekten Walter Brune abhoben. Der heute 89-Jährige entwarf ab den 1950ern viele Kaufhäuser und Einkaufszentren. Den Bau der Karstadt-Zentrale bezeichnet er selbst als den Höhepunkt seines Schaffens für den Warenhaus-Konzern.
Auch die Denkmalschutzbehörde der Stadt hält den Bau für schützenswert. „Aus meiner Sicht handelt es sich um ein Baudenkmal“, unterstrich gestern deren Leiterin Petra Beckers, die ankündigte, dass der formale Prozess nun eingeleitet werde. Der Spielraum der unteren Denkmalbehörde wäre ohnehin klein. „Angesichts der ausführlichen Begründung dürfte es nicht einfach sein, unserer Auffassung zu widersprechen“, so Helmtrud Köhren-Jansen. Was das für den Verkaufsprozess des Komplexes mit rund 65 000 Quadratmeter Bürofläche bedeutet, ist offen. Eigentümer ist der Karstadt-Pensionsfonds. Er soll nun gehört werden, ob aus seiner Sicht Gründe gegen den Denkmalschutz sprechen. Köhren-Jansen ist jedoch überzeugt, dass ein Schutz nicht automatisch Stillstand bedeutet. „Manchmal erfordert dies ein Querdenken.“
Sie haben vermutlich einen Ad-Blocker aktiviert. Aus diesem Grund können die Funktionen des Podcast-Players eingeschränkt sein. Bitte deaktivieren Sie den Ad-Blocker,
um den Podcast hören zu können.