Essen. Im März hat ein Asylbewerber aus Algerien zwei junge Essener schwer verletzt. Zweite Große Strafkammer verurteilte ihn dafür zu siebeneinhalb Jahren.

Mit einem harten Urteil gegen einen algerischen Asylbewerber ist am Dienstag der Prozess vor der II. Großen Strafkammer zu Ende gegangen: Für die brutale Messerstecherei am 21. März vor „Anton’s Bierkönig“ und einem Handydiebstahl wurde der 30 Jahre alte Said Z. zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Damit ging die Kammer unter Vorsitz von Richter Andreas Labentz deutlich über das von Staatsanwältin Elke Hinterberg geforderte Strafmaß (fünf Jahre und zwei Monate) hinaus.

Ein komplexer Fall: An den vier Prozesstagen hatte sich der Angeklagte weder zum Motiv noch zu den Ereignissen an jenem Samstagmorgen eingelassen. Lediglich eine knappe Entschuldigung in Richtung der beiden Opfer, zwei junge Essener, 22 und 23 Jahre alt, ging ihm über die Lippen. Erst als der Richter die Urteilsbegründung ausbreitete, zeigte Z. Gefühle. Leicht nach vorne gebeugt, mit gefalteten Händen und den Dolmetscher im linken Ohr nahm er das Urteil zur Kenntnis – zuerst schweigend mit leerem Blick, dann schluckend und schließlich die Tränen hinter der Brille verbergend. „Erst im Prozess ist ihm die Tragweite seiner Tat bewusst geworden“, sagte sein Verteidiger Andreas Wieser später. Dieser hatte lediglich drei Jahre und zwei Monate wegen gefährlicher Körperverletzung gefordert und zeigte sich überrascht vom hohen Strafmaß: „Wir werden Revision beantragen.“

Warum die Tat passiert ist, darauf konnte das Gericht den beiden Opfern keine Antwort geben. „Es war ein kompletter Zufall, dass es vor der Diskothek zum Streit gekommen ist“, sagte Labentz.

Fest steht dies: Said Z. hatte sich vom Asylheim im 70 Kilometer entfernten Sonsbeck allein auf den weiten Weg nach Essen gemacht. Ein Mann, der sich – auch traumatisiert vom Anblick seines Cousins, der durch eine Bodenmine beide Beine verlor – 2008 aus Algerien abgesetzt hatte. Nach einer Odyssee durch Griechenland, Spanien und Frankreich sowie einem Leben auf der Straße landete er im Herbst 2014 in Deutschland. Ist Z. jemand, der nirgendwo Halt findet, oft abgewiesen wird und aus Frust gewaltbereit geworden ist? Nun, gegen Mitternacht suchte er im Bierkönig Kontakt zu drei Frauen in Feierlaune. Er versuchte sie „anzumachen“, doch diese ließen ihn brüsk abblitzen. Später bei der Festnahme fand die Polizei das Handy und die 20 Euro, die er einer der Frauen in der Disko aus der Tasche stibitzt hatte.

Gegen 5 Uhr früh schließlich kreuzten sich draußen auf der Treppe zum Gildehofcenter seine Wege mit denen der jungen Essener. Als sich der 23 Jahre alte Sch. mit seiner Freundin stritt, näherte sich Z. der Frau und machte Anstalten sie zu begrapschen. Sch. gab Z. empört zu verstehen, er möge sich gefälligst eine eigene Freundin suchen. Daraufhin, so die Auffassung des Gerichts, ließ Z. die Situation eskalieren. Er rief laut „I kill you“ und ging mit dem Taschenmesser in der Faust auf Sch.’s Freund K. los, dieser zog sich dabei einen Kreuzbandriss zu und sackte wehrlos zu Boden. Daraufhin verpasste er Sch. lange Messerstiche an Kopf, Hals und Gesicht. Das Opfer, ein Boxer, schlug dem Angreifer noch die Nase blutig und rannte weg, um Hilfe zu holen.

Dann, so der Richter, habe sich Z. über den wehrlosen K. hergemacht und ihm ebenfalls mehrere Messerstiche an Kopf und Gesicht zugefügt. Schlimme Verletzungen, an die die entsetzten Opfer jeden Morgen beim Blick in den Spiegel erinnert werden. Für die Kammer handelte Z. – 1,68 Promille im Blut und leicht bekifft – mit „bedingtem Tötungsvorsatz“. Allerdings sei es juristisch gesehen bei einem „unbeendeten Versuch“ geblieben, weil Z. von den blutüberströmten Männern abließ und zum Hauptbahnhof ging.

Für die entstellenden Narben im Gesicht soll der Verurteilte den Opfern je 15 000 Euro Schadensersatz zahlen.