Essen. Ab 1. September gelten neue Mietobergrenzen für Empfänger von Hartz IV und Sozialhilfe. Grund sind niedrigere Nebenkosten.

Die Mietobergrenzen für Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger in Essen sinken ab 1. September. Das teilte gestern die Stadtverwaltung mit. Der Grund: Die „kalten Betriebskosten“, die die Stadt bei der Berechnung der Mietobergrenzen einbezieht, sind leicht gefallen.

Das Hartz-IV-Netzwerk BG 45 schätzt jedoch, dass kein Mieter nun gezwungen werden wird, in eine günstigere Wohnung umzuziehen. Dafür sei die Änderung zu gering, sagte Jörg Bütefür vom Netzwerk BG 45. Auch die Stadt teilte mit, dass die neuen Richtwerte keine Auswirkungen für bestehende angemessene Mietverhältnisse haben werden. Allerdings wird das Jobcenter bei neuen Hartz-IV-Anträgen oder bei Umzügen die niedrigeren Grenzen anwenden und die Stadt kann dann bei den Leistungen für Unterkunft und Heizung Geld sparen.

Verwendung des NRW-Durchschnitts

Die angekündigten Änderungen gehen auf den neuen Betriebskostenspiegel des Deutschen Mieterbundes NRW zurück. Darin werden die „kalten Betriebskosten“ aktuell mit 1,93 Euro pro Quadratmeter angegeben. Sie sanken somit im Vergleich zum Vorjahr um sieben Cent. Nach zwei Gerichtsurteilen vor zwei Jahren bzw. 2014 muss Essen diesen NRW-Durchschnitt bei den kalten Betriebskosten anwenden.

Mit den Mietobergrenzen legt die Stadt fest, wie teuer eine Wohnung maximal für einen Sozialleistungs-Empfänger sein darf. Sie setzt sich aus einer angemessenen Nettokaltmiete und den kalten Betriebskosten (alle Nebenkosten ohne Heizung) zusammen.

Geringe Veränderungen

Die angekündigte Änderung wirkt sich künftig wie folgt aus: Für einen Ein-Personenhaushalt gelten künftig 331,50 Euro als angemessen. Bislang waren es 335 Euro, für einen Zwei-Personen-Haushalt darf die Wohnung nur noch 430,95 Euro statt bislang 435,50 Euro kosten. Für drei Personen sind es nun 530,40 Euro statt 536 Euro. Die Obergrenze für einen Haushalt mit vier Bewohnern fällt von 636,50 auf 629,85 Euro, und in einem Fünf-Personenhaushalt von 737 auf 729,30 Euro.

Mit Spannung wird seit längerem der von der Stadt angekündigte Betriebskostenspiegel erwartet. Dieser könnte deutliche Auswirkungen auf die Mietobergrenzen haben. Denn Essen muss, wie beschrieben, seit den Urteilen die kalten Betriebskosten nach dem NRW-Durchschnitt ansetzen. Sozialdezernent Peter Renzel vermutet jedoch, dass diese für Essen zu hoch angesetzt sind und hatte damals einen eigenen Betriebskostenspiegel angekündigt. Sollte sich dies bewahrheiten, wird es eine abermalige Korrektur nach unten geben.