Essen. Parteivermögen soll er veruntreut haben, aber zum Schluss entgeht der AFD-Ratsherr einer Verurteilung. 1000 Euro Geldbuße zahlt er dafür.
Das Amtsgericht Essen hat ein Strafverfahren wegen Untreue gegen den Essener Ratsherrn Marco T. eingestellt. Der 49-Jährige zahlt dafür eine Geldbuße in Höhe von 1000 Euro an den Kreuzbund, eine gemeinnützige Einrichtung für Suchtkranke.
Der ehemalige Sprecher der eurokritischen Partei Allianz für Deutschland (AFD) hatte diese Partei im vergangenen Jahr verlassen. Mittlerweile sitzt er für die Bürgerlich Alternative Liste (BAL) im Stadtrat. Der Hintergrund des Strafverfahrens gegen ihn reicht in die AFD-Zeit zurück und soll auf eine Anzeige seiner früheren Partei zurückgehen.
Insgesamt soll es um rund 4000 Euro gehen
Anfang 2014, da war er noch Vorstandssprecher des AFD-Stadtverbandes, hatte das Amtsgericht Münster gegen ihn eine einstweilige Verfügung erlassen. Er hatte über seinen privaten Facebook-Account gegen einen Kritiker der AFD gewettert und sollte dies unterlassen. Der Verpflichtung, seine Facebook-Einträge zu löschen, war er aber nicht nachgekommen. Deshalb setzte das Gericht in Münster gegen ihn ein Zwangsgeld in Höhe von 1034 ,27 Euro fest. Obwohl sich die Zahlungsaufforderung gegen ihn als Privatmann richtete, überwies T. das Geld vom Konto der AFD.
Im Streit mit der Partei warf die AFD ihm Veruntreuung von weiterem Parteivermögen vor, insgesamt soll es um rund 4000 Euro gehen. Für strafrechtlich begründet erachtete die Staatsanwaltschaft wohl nur die 1034,27 Euro.
1000 Euro müssen gezahlt werden
Richterin Eva Proske verhandelt am Dienstag fast drei Stunden lang, vernimmt Zeugen. Schließlich fasst sie die Beweislage aus ihrer Sicht zusammen. Probleme hatte sie mit dem strafrechtlich notwendigen Vorsatz des Angeklagten: „Hatte er das Gefühl, sich selbst zu bereichern?“ Immerhin hatte er ja im Interesse der Partei Kommentare auf Facebook abgegeben. Ihr Vorschlag: Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße. Sie dachte an 500 Euro.
Staatsanwalt Robert Jakubowski sah zwar kein juristisches Problem mit dem Vorsatz, wollte aber 1000 Euro. Verteidiger Wolfgang Küpper-Fahrenberg, der für seinen Mandanten eigentlich einen Freispruch herausholen wollte, versuchte zwar noch zu handeln. Zum Schluss blieb es bei den 1000 Euro, zu zahlen in vier Raten.