Essen. 544,18 Euro sollte das neue Schloss kosten. Empört zeigte die Hausbesitzerin den Monteur an. Doch strafrechtlich sind überhöhte Preise schwer zu fassen.

544,18 Euro für ein neues Schloss. Betrogen fühlte sich die 70-Jährige aus dem Schwarzwald, als der Schlüsseldienst-Monteur plötzlich mehr Geld verlangte, als er vorher als Pauschale vereinbart hatte. Doch strafrechtlich ist die überzogene Rechnung nur schwer zu fassen, zeigte der Prozess gegen den 22 Jahre alten Monteur aus Vogelheim vor dem Jugendgericht Essen.

Zum Schluss ging der Essener auf das Angebot von Amtsrichterin Felizitas Hense-Neumann ein, die das Strafverfahren gegen ihn einstellte. Dafür muss er der 70-Jährigen aus Bonndorf 100 Euro zahlen.

Damit ist das neue Schloss, das er in nur einer Stunde eingesetzt hatte, zwar auch recht teuer, aber immerhin bekommt sie einen Teil erstattet. Ein Einzelfall ist sie nicht. Immer wieder fühlen sich Bürger geprellt, wenn sie sich von Schlüsseldiensten die Tür öffnen lassen. Im Internet ist dabei oft von der Firma „Deutsche-Schlüsseldienst-Zentrale“ in Düsseldorf die Rede.

Im Call-Center gelandet

Dieser Firma ist der 22-Jährige als selbstständiger Monteur angeschlossen. Davon ahnte die 70-Jährige nichts, als sie vor zwei Jahren an einem Freitagmittag einen Schlüsseldienst mit Bonndorfer Vorwahl anrief. Tatsächlich landete sie in einem Call-Center der Düsseldorfer Firma, das ihr den 22-Jährigen vermittelte. Als Preis nannte er eine Pauschale von 159 Euro, dazu Fahrtkosten von 30 Euro und die Kosten für das Schloss. Nach nicht einmal einer Stunde war er fertig, verlangte 544,18 Euro. Die Frau zahlte: „Ich war völlig geschockt und überrumpelt.“ Später zeigte sie ihn an.

Zum Prozess in Essen reiste sie aus gesundheitlichen Gründen nicht an, ihre Aussage wurde verlesen. Anfangs hatte die Justiz gegen den Monteur wegen „Wucher“ ermittelt. Aber dafür gibt es höchstrichterliche Regeln, erläutert die Richterin, und der geforderte Betrag liege knapp darunter. Es bleibt strafrechtlich ein Betrug – aber um diesen Vorwurf aufzuklären, müsste die 70-Jährige erneut vernommen werden. Da fand die Richterin die Einstellung des Verfahrens sinnvoller. Staatsanwältin Miriam Gesing wehrte sich zwar anfangs dagegen, doch letztendlich stimmte auch sie zu.