Essen.. Drei Jahre nach den Gesetzesänderungen zum Schutz vor Missbrauch wird „das Verfahren zur Umsetzung überarbeitet“. Bürokratischer Aufwand.
Um Kinder besser vor Missbrauch zu schützen, wurde vor drei Jahren das Bundeskinderschutzgesetz verschärft. Trainer und Jugendbetreuer sollen dadurch genauer unter die Lupe genommen werden. Für die Vereine bedeutet das mehr bürokratischem Aufwand. Eltern beklagen, dass es keine wirkungsvolle Kontrolle der neuen Regelung gebe.
In seiner letzten Sitzung hat der Jugendhilfeausschuss der Stadt versucht, die Umsetzung des Gesetzes voranzutreiben. „Das Verfahren zur Sicherstellung wird überarbeitet“, heißt es aus der Verwaltung. Darauf hofft auch Robert Mlakar. Er wohnt im Norden der Stadt und hat zwei kleine Söhne. Mlakar hat sich mit dem neuen Gesetz beschäftigt. Der Vater suchte den Weg durch das Dickicht der Instanzen und hat das Gefühl, dass „der eine dem anderen die Verantwortung zuschiebt, ohne selbst verantwortlich zu sein“.
Erweitertes Führungszeugnis vonnöten
Das Anfang 2012 geänderte Bundeskinderschutzgesetz sieht in § 72a des Sozialgesetzbuchs vor, dass ehrenamtliche Tätige, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein erweitertes Führungsverzeichnis vorlegen müssen. Damit soll vermieden werden, dass Menschen, die durch Missbrauch auffällig geworden sind, ausgerechnet in der Jugendarbeit tätig werden. Bei hunderten betroffenen Vereinen und einer vierstelligen Zahl von Übungsleitern eine Mammutaufgabe.
„Jeder öffentliche oder freie Träger hat in eigener Verantwortung für die Umsetzung Sorge zu tragen“, teilt das Jugendamt mit. Eine Dokumentation durch Vereine ist dabei ebenso vorgesehen wie „stichprobenartige Kontrollen“. Für Letztere gibt es indes keine klare Vorgabe. Man setzt „auf vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Partnern“.
Viele dieser Partner – Träger aus Parteien, Kirchen und Sport, 50 Organisationen – sind im Arbeitskreis Jugend (AKJ) organisiert. Wie die Sportjugend Essen, Ansprechpartner für die Nachwuchsabteilungen der Vereine im Essener Sportbund. Im Espo wiederum sind über 500 Vereine. Die Sportjugend hat, laut Geschäftsführer Burkhard Schröder, das neue Gesetz thematisiert und bei Schulungen für die Problematik sensibilisiert. „Die Umsetzung, die jeder Verein für sich zu regeln hat, dauert halt gewisse Zeit“, sagt Schröder. Stichproben vor Ort hat er noch nicht miterlebt.
Keine Garantie, aber Kontrolle
Der TVL Germania Überruhr ist ein Verein vor Ort. 600 Mitglieder, mehr als die Hälfte Kinder und Jugendliche. „Wir haben von allen etwa 15 Übungsleitern im Nachwuchs ein erweitertes Führungszeugnis“, sagt der zweite Vorsitzende Reiner Proplesch. Ist so Schutz garantiert? „Es ist eine Kontrolle. Aber man weiß ja nicht, was nach der Ausstellung des Papiers passiert ist“, räumt Proplesch ein. Sein Verein muss, wie andere, jetzt zudem eine verbindliche Erklärung abgeben, dass Führungszeugnisse vorliegen, wenn Zuschüsse für Freizeiten beantragt werden. „Dann gehen davon aus, dass die entsprechende Umsetzung im Verein erfolgt ist“, teilt die Sportjugend Essen mit.