Essen. . Die Essener Stadtverwaltung soll ihre Praxis bei der Erteilung von Standgenehmigungen für Salafisten überprüfen, meint die CDU-Ratsfraktion.
Die Essener CDU-Ratsfraktion fordert die Stadtverwaltung auf, radikalen Salafistengruppen für ihre Propaganda in der Innenstadt weniger bereitwillig Standgenehmigungen zu erteilen. Die bisherige Genehmigungspraxis gehöre angesichts der verfassungsfeindlichen Umtriebe auf den Prüfstand, so die CDU.
„Täglich sind Salafisten auf Werbetour und versuchen neue Anhänger für ihre radikalen Ideen zu gewinnen, und leider liegt mittlerweile auch Essen im Fokus dieser Bemühungen“, beobachtet der ordnungspolitische Sprecher der CDU-Fraktion, Fabian Schrumpf. Immer wieder seien Salafisten auf der Kettwiger Straße mit einem eigenen Infostand präsent. „Dabei wurde bereits in vielen Fällen belegt, dass Salafisten einen Gottesstaat auf Grundlage der Scharia anstreben und sogar den Terror des IS unterstützen.“ Sie bereiteten so den Nährboden zur Radikalisierung junger Menschen, was bis hin zu terroristischen Aktivitäten reichen kann.
CDU verteilte das Grundgesetz
„Dieses Treiben ist ein Angriff auf unsere offene Gesellschaft und die Grundfesten unseres demokratischen Rechtsstaates. Dies dürfen wir nicht tolerieren. Wir fordern die Stadtverwaltung auf, in jedem einzelnen Fall sorgsam zu prüfen, ob den Salafisten tatsächlich ein Standgenehmigung erteilt werden muss.“ Die CDU hatte es einige Male geschafft, die Extremisten durch parallel an der Kettwiger Straße laufende Grundgesetz-Verteilaktionen zum Rückzug zu bewegen.
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Das Projekt der NRW-Landesregierung „Wegweiser“ gegen gewaltbereite Salafisten, für das bislang nur in Wuppertal, Bochum, Bonn und Düsseldorf jeweils eine Beratungsstelle eingerichtet wurde, hält Schrumpf für nicht ausreichend: „Ein Tropfen auf den heißen Stein.“ Mit nur vier Beratungsstellen für ganz NRW könne man den landesweiten Aktivitäten kaum wirksam begegnen. Das Problem werde unterschätzt. „Innenminister Jäger muss dringend nachsteuern und mehr Ressourcen einsetzen.“