Essen. Nach acht Monaten im Weigle-Haus dürfen der Mann und die Frau, die in der Heimat verfolgt wurden, dauerhaft in Essen wohnen. Drohende Abschiebung abgewendet.
Das christliche Paar aus Teheran, dem seit Sommer 2014 im evangelischen Weigle-Haus Kirchenasyl gewährt worden war, darf zumindest die nächsten drei Jahre in Deutschland bleiben. Ihnen droht nicht länger die Abschiebung in den Iran. Das Bundesamt für Migration hat dem Paar jetzt offiziell den Flüchtlings-Status anerkannt; in einigen Wochen werden die nötigen Papiere dazu ausgestellt. Dann können der Mann und die Frau staatliche Hilfen aus dem Sozialgesetzbuch beantragen – also „Hartz IV“. Weigle-Pfarrer Rolf Zwick berichtet: „Wir suchen bereits nach einer Wohnung für die beiden.“
Das persische Paar war in seiner Heimat in Schwierigkeiten geraten, weil sie zum Christentum übergewechselt sind – im Iran ist das verboten. Ihren Glauben lebten sie heimlich in einer kleinen Hausgemeinde. Hinzu kommt, dass der Mann Kontakt zu regierungskritischen Kreisen hatte und deshalb schon mal im Gefängnis sitzen musste.
Feier an Ostersonntag
Beide waren über Schweden nach Deutschland geflüchtet. In Herne kamen sie in einem Heim unter, doch das zuständige Ausländeramt plante die Abschiebung. Während ihrer Zeit in Herne hatten sie Kontakt zum Weigle-Haus aufgenommen, besuchten dort einen internationalen Bibelkreis. Als sich die Situation zuspitzte, gewährte ihnen das Weigle-Haus Kirchenasyl.
Das Paar war bis jetzt zur Fahndung ausgeschrieben, konnte deshalb das Gelände des Hauses nicht verlassen. Eingerichtet hatten sie sich in einem Raum, der sonst der Jugendarbeit zur Verfügung steht. Die Zeit verbrachten sie mit Deutschlernen, außerdem halfen sie bei der Organisation des Kaffeetrinkens nach dem Gottesdienst.
„Die beiden sind sehr froh, künftig in Freiheit leben zu können“, berichtet Pfarrer Rolf Zwick. Für Ostersonntag wird das glückliche Ende des Kirchenasyls im Gottesdienst entsprechend gefeiert. „Es ist deutlich geworden“, so Rolf Zwick, „dass wir dem Staat mit dem Kirchenasyl geholfen haben, Recht zu sprechen.“
Gefahr für Leib und Leben abgewendet
Möglich wurde die Wendung jetzt durch einen Kompromiss, den das Bundesamt für Migration Ende Februar mit den Kirchen in Deutschland geschlossen hatte. Dabei wurde die Handhabung des Kirchenasyls, das formaljuristisch nicht immer haltbar ist, neu festgelegt. „Beim Bundesamt gibt es nicht nur Hardliner, sondern es hat sich im Essener Fall die Vernunft durchgesetzt“, sagt der Duisburger Rechtsanwalt Michael Gödde, der den Fall begleitet hatte. Das Paar habe ab sofort Anspruch auf eine dreijährige Aufenthaltserlaubnis, die aller Wahrscheinlichkeit nach anschließend in eine unbefristete NIederlassungs-Erlaubnis umgewandelt wird. Bereits jetzt kann das Paar auch auf Jobsuche gehen, erklärt Gödde. „Sie sind jetzt Flüchtlinge mit einem hundertprozentig anerkannten Status.“
Im Weigle-Haus war man sich stets sicher, dass eine Abschiebung über Schweden zurück in den Iran eine Gefahr für Leib und Leben dargestellt hätte. Zuletzt gab es immer wieder Vorgänge im Land, die diese Befürchtung als durchaus angebracht erscheinen lassen.