Essen. . Vor allem gut verdienende Familien müssen künftig deutlich mehr Geld für die Betreuung von Grundschulkindern bezahlen. CDU und SPD setzen leichte Entlastung bei den Kosten fürs zweite Kind durch

Eltern von Kindern, die in der Grundschule bis zum Mittag oder Nachmittag betreut werden, müssen vom kommenden Schuljahr an höhere Beiträge zahlen. Der Rat der Stadt verabschiedet am heutigen Mittwoch eine neue Gebührensatzung. Besonders auf Haushalte mit einem Brutto-Gesamteinkommen ab 85.000 Euro kommen deutlich höhere Betreuungskosten zu.

So steigt der Elternbeitrag in dieser Einkommensgruppe um 50 Euro auf 150 Euro fürs erste Kind pro Monat. Von Eltern, die insgesamt mehr als 97.000 Euro brutto jährlich verdienen, verlangt die Stadt künftig den zulässigen Höchstsatz von 170 Euro Monatsgebühr (bislang 100 Euro). Die Beitragssätze waren zehn Jahre lang, seit flächendeckender Einführung des „Offenen Ganztags“ an Schulen, nicht verändert worden.

Lediglich kosmetische Korrekturen

CDU und SPD wollten die neuen, teils drastischen Gebührenerhöhungen zunächst so nicht hinnehmen – konnten jetzt nach monatelangen Verhandlungen aber nur kosmetische Korrekturen durchsetzen: Im Gegenzug sinkt die monatliche Betreuungsgebühr im „Ganztag“ für das zweite Kind in geringem Umfang, jedoch nur in den Einkommensgruppen bis 73.000 Euro. Familien, die mehr als 85.000 Euro jährlich verdienen, müssen künftig auch fürs zweite Kind mehr zahlen. Der Betrag liegt grundsätzlich etwa bei der Hälfte der Gebühr, die für das erste Kind entrichtet werden muss.