Essen. . Während der Karnevalstage rät die Polizei zu besonderer Vorsicht in Kneipen und Diskotheken. Täter nutzen die ausgelassene Stimmung aus.

Später konnte sie sich kaum noch an etwas erinnern. Sie war in der Kneipe. Die Frau nippte an ihrem Getränk, schaute in die Runde, während der Täter ihr heimlich ein paar K.O.-Tropfen ins offene Glas tröpfelte. Zehn bis 20 Minuten später setzte die Wirkung ein. Der Frau wurde übel und schwindelig, sie verlor gar das Bewusstsein. Als sie wieder aufwachte, hatte sie einen Filmriss – und konnte auch den Mann neben ihr in der Kneipe nicht näher beschreiben.

Regelmäßig zur Karnevalszeit warnt die Polizei vor diesen K.O.-Tropfen. Die ausgelassene Stimmung während der tollen Tage nutzen hier und da Täter, ihre Opfer mit diesen Mixturen willenlos zu machen, um sich an ihnen zu vergehen oder sie auszurauben.

In Kneipen und Diskotheken Glas nicht unbeaufsichtigt lassen

Auch wenn in Essen aktuell seit Altweiber kein solcher Fall bekannt ist, „empfehlen wir jetzt, aber auch grundsätzlich, die Verhaltensregeln des Kriminalpräventiven Rates zu beachten“, betont Polizeisprecherin Tanja Horn. Und das heißt vor allem: In Kneipen und Diskotheken sollte man sein Glas nicht unbeaufsichtigt lassen.

Und mag es in diesen Tagen noch so heiter und doll sein, ein bisschen Vorsicht gehört dazu – ob Rosenmontag auf der Essener Rü oder in der Düsseldorfer Altstadt, wohin es auch viele Narren aus Essen treibt. Dort gab es in der Karnevalszeit immer wieder mal Verdachtsfälle, so dass die Landeshauptstadt erst vor ein paar Tagen wieder vor möglichem Missbrauch durch K.O.-Tropfen offiziell warnte.

Dabei handelt es sich um Betäubungsmittel, die man weder schmecken, riechen noch an der Farbe erkennen kann. Es sind Narkose- und Beruhigungsmittel oder sogenannte Partydrogen wie Gammabutyrolacton oder Gammahydroxybutyrat.

Warnung der Polizei

Gerhard Klotter, der Vorsitzende der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes, rät bei Disco- und Kneipenbesuch:

  • Keine offenen Getränke von Fremden annehmen,
  • offene Getränke immer beaufsichtigt lassen, hier können auch Freunde aufeinander achten,
  • bei plötzlicher Übelkeit (möglicherweise durch K.O.-Tropfen verursacht) sofort das Personal um Hilfe bitten. Sind Freunde oder Angehörige anwesend, dann sollten sie Hilfe suchen und im Ernstfall unverzüglich die Rettung alarmieren.

Die Stadt Düsseldorf empfiehlt den Narren jetzt sogar, vor dem Gang zur Tanzfläche oder zur Toilette das Glas möglichst auszutrinken. Könnte jemand etwas unbemerkt reingetan haben, sollte man sich ein neues Getränk bestellen. Schon bei ersten Anzeichen für eine K.-O.-Tropfen-Einnahme darf man niemals mit Fremden den Ort verlassen.

Wichtig ist, bei einem Verdachtsfall die Polizei unter der Notrufnummer 110 zu verständigen und Strafanzeige zu erstatten. Nur so sei es möglich, Täter frühzeitig zu ermitteln und potenzielle weitere Opfer vor Schaden zu bewahren, erklärt Gerhard Klotter vom Kriminalpräventiven Rat. Nötig ist eine schnelle medizinische Untersuchung. Denn die chemischen Substanzen lassen sich nur wenige Stunden im Blut und im Urin nachweisen.