Essen. . Die ersten Flocken sind am Samstag gefallen. Wie oft muss der Schnee geschippt werden? Wie steht es mit dem Abstreuen? Das sollten Bürger wissen.
Seit Samstag schneit in Essen und auch in fast alle anderen Städten des Ruhrgebiets Das führt nicht nur zu Einsätzen für die Entsorgungsbetriebe auf den Straßen, die hoffentlich den Verkehrsfluss gewährleisten. Auch die Bürger sind zur Räumung der Gehwege und teilweise auch der Straßen verpflichtet, damit der Weg aus dem Haus, gerade für ältere Fußgänger, nicht zur bösen Rutschpartie wird. Damit alles klappt, sollte man sich also bereits schon vor den ersten Schneeflocken mit den Regeln vertraut machen, rät die Stadtverwaltung.
Wer hat die Räumpflicht?
Eigentümer, deren Grundstücke an einer Straße angrenzen, sind dazu verpflichtet, den Gehweg frei zu halten bzw. müssen diese Pflicht an ihre Mieter übertragen, was rechtzeitig geklärt werden sollte. Damit Fußgänger gefahrlos den Bürgersteig benutzen können, muss dieser mindestens bis zur Breite von 1,20 Meter von Schnee und Eis befreit werden – nur so bleibt der Bürgersteig auch für Kinderwagen und Rollstuhlfahrer passierbar. Auch der Weg zu den Mülltonnen und Containern muss schneefrei sein, so dass die Müllentsorgung auch an Wintertagen problemlos vonstatten gehen kann.
Was ist mit den Straßen?
Die Entsorgungsbetriebe sind für das Räumen aller Straßen verantwortlich, die in ihrem Winterdienstverzeichnis vermerkt sind und für deren Reinigung die Bürger Gebühren entrichten – nachzulesen ist das unter www.essen-pico-bello.de. Die Grundstückseigentümer an Straßen, die nicht in dieser Liste stehen, müssen auch die Straßenübergänge räumen und streuen: das gilt etwa für Zebrastreifen, Ampelübergänge und baulich besonders gestaltete Überquerungshilfen wie zum Beispiel Rampen.
Wann muss geräumt werden?
Hotline und ein Flyer von der Stadt
Für alle Fragen rund ums Schneeschippen steht das Team der pico-bello Hotline unter der Rufnummer 88 888 88 zur Verfügung. Im Internet gibt’s Informationen unter www.essen-pico-bello.de
Der Flyer „Winterdienst ist Teamwork“, der beispielsweise im Rathaus, in den Job-Centern und Bürgerämtern ausliegt, beantwortet nach Angaben der Stadt die wichtigsten Fragen zu den Schneeräum-Pflichten.
Laut Stadtverwaltung den ganzen Tag über: Gefahren durch Schnee und Glätte müssen zwischen 7 und 20 Uhr kontinuierlich beseitigt werden. Schneit es in der Nacht, muss zum Folgetag werktags bis 7, sonn- und feiertags bis 8 Uhr vormittags, geräumt werden.
Wohin mit dem Schnee?
Die Stadt sagt dazu wenig Konkretes: „Selbstverständlich sollte der Schnee nicht auf den Gehweg des Nachbarn gefegt werden – aber auch Kanaldeckel und Abflussrinnen dürfen nicht unter Schneehügeln verschwinden, denn bei Tauwetter muss das Schmelzwasser ungehindert abfließen können.“ Generell gelte: Der geräumte Schnee darf nicht seinerseits eine Verkehrsbehinderung darstellen.
Wer soll streuen und womit?
Bei Schnee- und Eisglätte müssen die geräumten Flächen auch gestreut werden. Allerdings nur mit abstumpfenden Mittel wie Sand, Granulat oder Asche. Salz hingegen schadet der Umwelt und auch Menschen und Tieren; zum Beispiel Hundepfoten sollten damit nicht in Kontakt kommen. Streusalz darf nur die EBE verwenden, und zwar bei extremen Wetterereignissen wie Eisregen.