Essen/Duisburg. . Ingesamt fünf Taxifahrer ließen einen gehbehinderten Besucher des Rüttenscheider Oktoberfestes stehen. Der Duisburger beschwerte sich in einem Brief an die Stadt Essen. Nun befasste sich der Beschwerdeausschuss des Rates mit dem Fall – allerdings ohne Ergebnis.
Gleich fünf Taxifahrer winkten ab, als ein gehbehinderter Besucher des Rüttenscheider Oktoberfestes am späten Samstagabend des 11. Oktober eine „Droschke“ nutzen wollte. Der Duisburger beschwerte sich darüber in einem Brief an die Stadt Essen, mit dem sich jüngst der Beschwerdeausschuss des Rates befasste - allerdings ohne Ergebnis.
Das Taxi-Gewerbe ist zwar privatwirtschaftlich organisiert, rechtlich aber Teil des öffentlichen Personennahverkehrs. Taxi-Unternehmen brauchen eine Konzession, die Fahrer unterliegen neben anderen Vorschriften einer Beförderungspflicht. Gemeinsam mit seiner Tochter habe der Mann ein Taxi nehmen und sich zur Rüttenscheider Straße bringen wollen, wo diese eine Wohnung habe. Für Taxifahrer ist das wenig lukrativ, da die Wohnung nur einige Hundert Meter vom Oktoberfestzelt entfernt liegt und man sich anschließend wieder hinten in der Taxi-Reihe anstellen muss. Als Gehbehinderter könne er den kurzen Weg dennoch nicht zu Fuß zurücklegen, argumentiert der Mann.
Zwar habe er genügend freie Taxen vorgefunden, doch keiner wollte ihn fahren. „Ein Fahrer sagte, dass er dann weitere Fahrten verpasst. Ein anderer antwortete nicht einmal, sondern drehte die Scheibe nach oben und fuhr weg. Das Vorzeigen meines Behindertenausweises wollte ich mir sparen.“ Schockiert von der Schroffheit habe er versäumt, Kennzeichen oder Taxi-Nummern zu notieren. Dies aber wäre notwendig gewesen, um den Fall weiterzuverfolgen, heißt es bei der Stadt. Dem Ordnungsamt, das solchen Verstößen nachgeht, seien deshalb die Hände gebunden.
Entzug der Taxilizenz möglich
Auch der Taxi-Genossenschaft sind Beschwerden dieser Art nicht fremd. Wöchentlich tagt ein Disziplinarausschuss, der sich auch mit mutmaßlichen Verstößen gegen die Beförderungspflicht beschäftigt. Laut Albert Mertes, Geschäftsführer der Taxi-Genossenschaft Essen, kann ein Fahrer sehr wohl eine Beförderung ablehnen, etwa wenn ein Fahrgast nicht mehr in der Lage ist zu artikulieren, wohin die Reise gehen soll. Im beschriebenen Fall lagen die Dinge aber offensichtlich anders.
Kann einem Fahrer ein solcher Verstoß nachgewiesen werden, droht ihm ein Ordnungswidrigkeitsverfahren, im Wiederholungsfall auch der Entzug der Taxilizenz, heißt es im Rathaus, wo man dem Verfasser des Beschwerdeschreibens und allen, die ähnliches erleben, folgenden Rat mit auf den Weg gibt: „Der gute Mann hätte sich einfach ins Taxi setzen sollen.“ Das Rauswerfen dürfte schwierig werden.