Duisburg. Erst einen Tag vor ihrer Zensus-Befragung wurde ein Duisburger Ehepaar über den Termin informiert. Am Tag selbst warteten sie dann vergebens.

Seit dem 15. Mai sind mehr als 200 ehrenamtliche Erhebungsbeauftragte im Rahmen des Zensus 2022 auch in Duisburg unterwegs, um ausgewählte Bürgerinnen und Bürger zu befragen. Nicht immer läuft das reibungslos ab. Diese Erfahrung haben Diana Scharnetzki und ihr Mann machen müssen. Als diese Redaktion im Rahmen einer Reportage erklärte, wie genau eine Zensus-Befragung in Duisburg abläuft, da meldete sich Diana Scharnetzki per Kommentar unter dem Bericht. „Wir haben brav gewartet und der Herr kam gar nicht“, schrieb sie. „Und unter der angegebenen Telefonnummer ging tagelang niemand ran.“

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Auf Nachfrage berichtet die Duisburgerin, dass sie das amtliche Schreiben mit der Aufforderung, an der Zensus-Befragung teilzunehmen, am 16. Mai im Briefkasten hatte – bereits für den darauffolgenden Tag hat der Erhebungsbeauftragte sich angekündigt. Das entsprechende Schreiben liegt dieser Redaktion vor. „Zum Glück hatte mein Mann an diesem Tag frei“, sagt Scharnetzki mit Blick auf die in dem Schreiben angekündigten Uhrzeit: 13 bis 15 Uhr. „Es glaubt einem doch kein Chef, dass man erst so kurzfristig von einem Termin erfährt.“ Denn im Normalfall, so erklärt sie, wären sie und ihr Mann um diese Uhrzeit arbeiten.

Zensus in Duisburg: Interviewer hat es zu gut gemeint

Ihr Mann wartete vergebens, der Erhebungsbeauftragte erschien nicht. Auch unter der auf dem Schreiben handschriftlich notierten Telefonnummer meldete sich laut Scharnetzki niemand. Wie kann das sein? Konfrontiert mit dem Vorfall bestätigt die Duisburger Stadtverwaltung, dass der „vorgeschlagene Termin seitens des Erhebungsbeauftragten bedauerlicherweise nicht eingehalten werden konnte.“ Demnach hatte der zuständige Interviewer „es gut gemeint“ und „schlichtweg zu viele Termine an diesem Tag eingeplant.“ Das führte zu Koordinierungsschwierigkeiten. „Nach unseren bisherigen Erfahrungen handelt es sich hierbei um Einzelfälle, die sich mit zunehmender Erfahrung der Beauftragten künftig vermeiden lassen“, sagt Stadtsprecher Sebastian Hiedels.

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Die für den Zensus ausgewählten Bürgerinnen und Bürger erfahren durch das Erstankündigungsschreiben des Erhebungsbeauftragten, dass sie befragt werden, heißt es weiter. Grundsätzlich regeln die Befrager ihre Termine eigenverantwortlich. „Eine Terminankündigung für den nächsten Tag ist sehr kurzfristig, aber möglich“, sagt Hiedels. „Der Termin kann jedoch einfach über die hinterlassene Telefonnummer individuell verschoben werden. Es handelt sich lediglich um einen Terminvorschlag.“ Die Stadtverwaltung kündigt an, die Erhebungsbeauftragten nochmals zu sensibilisieren, „die Termine mit etwas mehr Vorlauf zu koordinieren.“

Zensus-Befragung in Duisburg: Wann ein Mahnverfahren eingeleitet wird

Dass unter der angegebenen Telefonnummer niemand erreichbar war, erklärt Hiedels so: „Die Erhebungsbeauftragten führen die Tätigkeit ehrenamtlich als Nebentätigkeit aus. In der Regel gehen die Erhebungsbeauftragten einer anderen Haupttätigkeit nach, weshalb die telefonische Erreichbarkeit eingeschränkt sein kann.“ Auch hierauf möchte die Stadt die Ehrenamtler noch einmal hinweise. Ein Mahnverfahren wegen des geplatzten Termins muss das Ehepaar Scharnetzki nicht fürchten. „Zu einem möglichen Mahnverfahren kommt es erst dann, wenn die Betroffenen die Auskunft verweigern, mehrfach nicht angetroffen werden und es auch keine Kontaktaufnahme gegeben hat“, betont Hiedels.

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Eine Entschädigung für das Ehepaar für den geplatzten Termin gibt es übrigens nicht. Dies sei „vom Gesetzgeber nicht vorgesehen“, betont Hiedels.

>>> ZENSUS IN DUISBURG: KONTAKT ZUR ERHEBUNGSSTELLE

  • Sollte der Erhebungsbeauftragte nicht erreichbar sein, können Betroffene sich montags bis freitags von 8 bis 12 Uhr sowie von 14 bis 16 Uhr auch direkt an die Erhebungsstelle der Stadt Duisburg unter 0203/283-9699 oder jederzeit per E-Mail an zensus@stadt-duisburg.de wenden. „Die Erhebungsstelle stellt dann den Kontakt zu den entsprechenden Erhebungsbeauftragten her“, sagt der Stadtsprecher.
  • Die Terminvergabe erfolgt jedoch ausschließlich über die Erhebungsbeauftragten. „Im konkreten Fall muss das Ehepaar nicht tätig werden, der Erhebungsbeauftragte wird einen neuen Termin koordinieren. Die Auskunftspflicht zum Zensus 2022 bleibt bestehen.“