Duisburg-Rheinhausen/Homberg. Eine Ukrainerin soll ein Bußgeld zahlen, weil sie in der Bahn schwarzgefahren sein soll. Dabei hatte sie ein gültiges Ticket. Das sagt die DVG.
Ausgestattet mit einem Neun-Euro-Ticket will Oksana Parkhomenko von Rheinhausen nach Homberg fahren, um dort schwimmen zu gehen. Auf der Fahrt wird sie von einem Kontrolleur der DVG nach ihrem Ticket gefragt, zeigt es vor, doch der QR-Code ist nicht lesbar, das Ticket somit nicht gültig. Sie bekommt einen Bußgeldbescheid ausgehändigt. Doch nicht nur das: Ihr wird vorgeworfen, das Ticket gefälscht zu haben.
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„Aufgelöst und voller Panik“ sei sie nach Hause gekommen, berichtet Herbert Beck. Bei ihm und seiner Frau Dagmar ist Parkhomenko untergekommen, nachdem sie im März aus ihrer Heimatstadt Kiew vor dem Krieg Russlands gegen die Ukraine geflohen ist. Von ihnen hat die Ukrainerin auch das Ticket geschenkt bekommen. Beck habe es extra eingeschweißt, damit es besser geschützt sei. „Ich habe die Rechnung von dem Ticket sogar noch“, sagt er zum Vorwurf der Fälschung. Mit Hilfe einer App habe er auch versucht, das Ticket selbst noch mal zu scannen, erfolglos. „Ich weiß nicht, ob der QR-Code kaputt war, er war jedenfalls nicht lesbar.“ Gleich am nächsten Tag habe seine Frau bei der DVG angerufen.
Rheinhauser bekam Post von einem Inkasso-Unternehmen
Der Fall sei daraufhin geprüft und dem Ehepaar „deutlich und unmissverständlich gesagt“ worden, dass die Sache erledigt sei, wenn das Ticket gegen ein Ticket mit einem lesbaren QR-Code getauscht wird. „Durch erneuten Ausdruck war das leicht zu erledigen. Nach dem Telefonat war es für uns dann auch gegessen.“ Doch der Ärger ging weiter. Im August hat Familie Beck Post von einem Inkasso-Institut bekommen. In dem Schreiben, eine Mahnung, seien 128,21 Euro von der Frau gefordert worden, da sie das Bußgeld bisher nicht bezahlt habe. Außerdem sei sie der Aufforderung im Bußgeldbescheid nicht nachgekommen „ein persönliches Ticket mit Lichtbildausweis innerhalb der nächsten 14 Tage nach Kontrolle persönlich in unserem Kundencenter gegen eine Bearbeitungsgebühr von sieben Euro“ vorzulegen, heißt es in einem Schreiben, das die DVG an das Ehepaar Beck gesendet hat.
Daraufhin haben die Becks noch einmal bei der Duisburger Verkehrsgesellschaft angerufen. „Die DVG behauptet jetzt im Nachhinein, dass eine solche Prüfung des Vorfalls nicht am Telefon geht. Uns hat aber am Telefon auch niemand gesagt, dass man das schriftlich machen muss“, ärgert sich Herbert Beck.
Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft versucht weiter, den Fall zu klären
Dem widerspricht die DVG auf Anfrage der Redaktion. Kundenmitarbeiter würden darauf hinweisen, dass solche Vorfälle am Telefon nicht endgültig geklärt werden könnten. Ebenso würden Verkehrsunternehmen Fahrgäste darauf aufmerksam machen, dass eingeschweißte Tickets „nicht mehr lesbar und entsprechend nicht gültig“ seien. Ob das Lesegerät kaputt war, sei nicht geprüft worden, aber: „Sehr wahrscheinlich hat die Folie das Ticket unlesbar gemacht“, begründet Kathrin Naß, Sprecherin der Duisburger Versorgungs- und Verkehrsgesellschaft, zu der auch die DVG gehört. Schließlich gebe es beim Lesen der Tickets auf dem Handy „keine Probleme“. Außerdem habe es schon häufiger Schwierigkeiten mit eingeschweißten Tickets gegeben, wie Naß bestätigt: „Wir hatten solche Fälle auch und haben das Ticket dann im Kundencenter aus Kulanz ausgetauscht.“ Auch mit Becks sei die Verkehrsgesellschaft noch im Gespräch: „Wir haben Kontakt zum Fahrgast und versuchen, den Fall zu klären.“
Kulanz, Großzügigkeit – das ist es auch, worum das Ehepaar für Oksana Parkhomenko bittet. Das Bußgeld habe Beck mittlerweile „unter Vorbehalt“ bezahlt. Parkhomenko lebe schließlich derzeit nur von Sozialleistungen. „Mir geht es auch nicht um das Geld“, sagt Beck. Ihm gehe es darum, dass Oksana Parkhomenko das deutsche System und die Sprache nicht kenne und aus einem Kriegsland geflohen sei. Er habe „mehr Respekt und vielleicht auch eine gewisse Großzügigkeit“ seitens der DVG erwartet. „Ich bedauere das sehr.“