Bochum. Die Zugstrecke zwischen Dortmund und Essen ist am Dienstag gesperrt gewesen. Fahrscheine von Bahnreisenden waren auf der Ersatzroute ungültig.
Böse Überraschung für Bahnkunden: Tickets sind bei Streckensperrungen und Umleitungen nicht in jedem Fall gültig – selbst dann nicht immer, wenn die Bahn eine entsprechende Reiseempfehlung gibt.
So erging es Bahnfahrern am Dienstagabend, die wegen einer Streckensperrung zwischen Dortmund und Essen teilweise in Herne umsteigen mussten. Wegen eines Notarzteinsatzes, mussten Züge über Herne und Gelsenkirchen umgeleitet werden. Die Deutsche Bahn empfahl Kunden, die nach Bochum wollten, in Herne auszusteigen und dort die U-Bahn der Linie U35 zu nehmen. In der U-Bahn waren Tickets der Bahnreisenden aus den umgeleiteten Zügen nicht gültig - trotz der Tatsache, dass die Bahn explizit eine Reiseempfehlung ausgesprochen hatte.
Das Verkehrsunternehmen Bogestra bedient mit der U-Bahn-Linie 35 die Strecke zwischen Herne und Bochum, die Bahnfahrer nach der Reiseempfehlung der Deutschen Bahn nutzen sollten. „Eine solche Reiseempfehlung bedeutet nicht, dass die Tickets auch gleichzeitig auf der Strecke gültig sind“, sagt Christoph Kollmann, Sprecher der Bogestra.
Bahnfahrer müssen nachfragen, ob ihr Ticket gilt
Seitens der Bahn heißt es: Bei einer Betriebsstörung seien Tickets von Bahnfahrern auch auf der Umleitungsstrecke gültig – sofern Bahnfahrer in dem umgeleiteten Zug sitzen bleiben. Für jene Bahnreisenden, die am Dienstag – gemäß Empfehlung – in Herne in die U-Bahn umgestiegen sind, sah es allerdings anders aus: Ihre Fahrscheine galten dort nicht. Denn: Auch wenn die Bahn eine Reiseempfehlung gebe, müssten Bahnfahrer, wenn sie umsteigen, selbst prüfen, ob sie ein gültiges Ticket haben. Dies gelte auch für Tickets des Fernverkehrs, so ein Bahnsprecher.
Auf der Strecke zwischen Herne und Bochum waren laut Angaben des Bogestra-Sprechers nur Tickets gültig, die auch normalerweise noch diesen Tarifbereich umfassen - also zum Beispiel bestimmte VRR-Monatskarten. Hingegen wurden keine Fahrscheine akzeptiert, die nur für die Strecke von Dortmund nach Bochum galten.
Denn bei einer solchen Streckensperrung müsse das zuständige Eisenbahnunternehmen – in diesem Fall die Deutsche Bahn – auf das örtliche Verkehrsunternehmen – hier also die Bogestra – zukommen, um Regeln für eine erweiterte Gültigkeit der Bahn-Fahrscheine abzusprechen. So lange es eine solche Absprache nicht gebe – und so war es eben am Dienstag – seien nur Fahrscheine gültig, die auch nach den normalen Tarifbestimmungen auf der Strecke gelten.