Duisburg. .
Marlies S. aus Duisburg-Alt-Homberg vergaß einen Dauerauftrag für die Miete zu ändern. Statt einer schriftlichen Mahnung schickte ihr Vermieter, die städtische Gebag, ihr gleich einen Außendienstler der Rechtsabteilung ins Haus. Es geht um 85 Euro.
Über 40 Jahre wohnt Marlies S. in ihrer Wohnung in Alt-Homberg (Name und Adresse der Redaktion bekannt). Und die Miete, da schwört sie Stein und Bein, hat sie immer pünktlich gezahlt - was ihr Vermieter, die Gebag, auf Nachfrage bestätigt. Dann kam eine Mieterhöhung im November 2010, bei der sie vergessen hatte, den Dauerauftrag zu ändern.
Besagte Gebag, das Immobilienunternehmen der Stadt Duisburg, steckt zur Zeit in finanziellen Schwierigkeiten (wir berichteten im Lokalteil Duisburg). Dass allerdings 85 Euro Mietrückstand so dringend eingetrieben werden müssen, dass ihr noch vor einer schriftlichen Mahnung der Außendienst der Rechtsabteilung ins Haus kommt, damit hatte Marlies S. dann doch nicht gerechnet.
Als ihr die Nachricht von der Erhöhung der Grundmiete ins Haus flatterte, hatte Marlies S. gerade ganz andere Sorgen: Die 59-Jährige kämpfte mit einer schweren Krankheit - „was der zuständigen Sachbearbeiterin auch bekannt war“, so ihr Sohn Peter.
Mietminderung wegen stinkenden Frettchen
Unübersichtlich war die Situation auch, weil S. kurz zuvor eine Mietminderung von 50 Euro beantragt und gewährt bekommen hatte: „Der Nachbar hatte ein Frettchen. Wenn man die pflegt, riechen die ja nicht. Jedenfalls nicht so, das es bis in die Nachbarwohnung stinkt. Wenn man sie aber sich selber überlässt...“ Das sah die Hausverwaltung offenbar ähnlich und erkannte „Geruchsbelästigung aus der Nachbarwohnung“ als Grund zur Mietminderung an. „Und als dann die Mieterhöhung kam“, so Marlies S., „muss mir das irgendwie durchgegangen sein.“ Eine Erinnerung oder gar Mahnung, sagt sie, kam monatelang nicht.
Bis Ende Mai ein Außendienstmitarbeiter der Rechtsabteilung persönlich vor der Tür stand. „Der hat meine Mutter regelrecht genötigt“, sagt Peter S.. „Wenn sie die Mietschulden nicht schnellstens begleichen würde, hätte das Konsequenzen. Am besten sollte sie ihm das Geld gleich bar in die Hand drücken - natürlich ohne irgendeinen Beleg.“ Marlies S. wollte erst einmal in die Akten sehen. „Da hat er mich angeherrscht, ,Das sind meine Akten, die kriegen Sie nicht!’, und wollte nur das Geld.“
Die Gebag sieht das anders: Laut Sprecherin Katja Schmeller war dem Außendienstler in der Tat bekannt, dass Marlies S. eine langjährige und zuverlässige Kundin ist. Gerade deshalb habe man sie nicht mit einer offiziellen, Mahnung vor den Kopf stoßen wollen sondern das offensichtliche Versehen auf dem „kleinen Dienstweg“ zu korrigieren versucht.
„Regelrecht genötigt“
Das kam bei der unbewusst säumigen Mieterin allerdings ganz anders an. Und auch die Post, gut eine Woche später, stimmte sie nicht eben versöhnlich: Ein Schreiben, datiert vom 6. Juni, wurde per Boten überbracht. Keine Zahlungserinnerung, auch keine Mahnung, sondern gemäß Betreff eine „Abmahnung“. 85 Euro Rückstand hatten sich seit November inklusive Gebühren angesammelt. Würden diese nicht innerhalb einer Frist beglichen, sei mit teuren Rechtsmitteln und Kündigung zu rechnen.
Dazu kam es nicht: Die fehlenden 85 Euro hat Peter S. mittlerweile für seine Mutter bei der Gebag eingezahlt. Den Dauerauftrag wird sie demnächst noch einmal ändern müssen: Wie Schmeller ankündigte, werden Marlies S. die 50 Euro monatliche Mietminderung zum Juli gestrichen. Der Grund dafür, die Geruchsbelästigung sei nicht mehr gegeben. Stimmt nicht, sagt Peter S. „Und das wird meine Mutter sich nicht gefallen lassen!“