Duisburg-Bergheim. Die Untere Denkmalbehörde will den Eigentümer zeitnah kontaktieren und notwendige weitere Schritte zum Erhalt der Bergheimer Mühle besprechen.
Die Untere Denkmalbehörde wird zeitnah Kontakt mit dem Eigentümer der Bergheimer Mühle aufnehmen, um die notwendigen weiteren Schritte zum Erhalt der Mühle und der restlichen Flügelteile zu besprechen und zu klären, inwieweit hierbei eine Unterstützung durch die Stadt möglich sein könnte. Das meldet die Verwaltung auf Anfrage dieser Zeitung. Vor einer Woche war ein Flügel des denkmalgeschützten Bauwerks in Bergheim abgebrochen und auf einen Bauzaun gefallen.
Bauaufsicht überprüfte das Gelände in Bergheim
Die Örtlichkeit war noch am selben Tag durch die Bauaufsicht überprüft worden, gleichzeitig wurde auch die Untere Denkmalbehörde über den Vorfall informiert. Bei der Überprüfung vor Ort wurde sei festgestellt worden, dass der bereits vorhandene Bauzaun in ausreichendem Abstand zu Mühle stehe, die Sicherungsmaßnahmen der Feuerwehr zunächst ausreichten und diesbezüglich aktuell kein weiterer Handlungsbedarf gegeben sei, so ein Sprecher der Verwaltung.
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Da sich die Mühle im Privatbesitz befindet, liege die Gesamtverantwortung für den Erhalt bei den Eigentümern oder sonstigen Nutzungsberechtigten. So schreibt es Paragraf 7 des Denkmalschutzgesetzes vor. Gleiches gelte auch für die Verkehrssicherungspflicht.
Projekt hatte sich aus organisatorischen Gründen verschoben
Ein Projektteam, zu dem auch Eigentümer und Investor zählen, hält wie berichtet an seinen Plänen fest, die Bergheimer Mühle zu sanieren und auf dem Teil des Geländes, das der Kirche nicht gehört, Gebäude für betreutes Wohnen zu errichten. WegenCorona und der komplizierten Eigentumsverhältnisse war es zu Verzögerungen gekommen.