Duisburg-Rheinhausen. Der Wegfall der Baumschutzsatzung war fatal. Ingrid Lenders engagierte sich jahrelang in der Interessengemeinschaft Margarethensiedlung.
Ingrid Lenders war viele Jahre lang Vorsitzende der
Interessengemeinschaft Margarethensiedlung.
Den Text „Denkmal mit Handlungsbedarf“ (16. November) las sie mit Interesse, aber auch mit Verwunderung. „Ich stelle mir die Frage, warum die Grünen jetzt, nach mehreren Jahrzehnten, plötzlich Interesse an der Siedlung zeigen? Es sei denn, das Interesse gilt nur den Fledermäusen in der Eisenstraße. 1979 begann Krupp mit dem Verkauf der Häuser, und um zu verhindern, dass die Siedlung evtl. abgerissen würde, initiierte unter anderem Aletta Eßer die Unterschutz Stellung der Siedlung. Die vorher schon existierende
Gestaltungssatzung wurde 1999 Gesetz.
Die Siedler gründeten die Interessengemeinschaft Margarethensiedlung, um sich gegenseitig in dieser Situation zur Seite zu stehen. Die IGMS bemühte sich unermüdlich um Zusammenarbeit mit Krupp und auch der Unteren Denkmalbehörde, was nicht so ganz einfach war. Das lag zum Teil daran, dass Krupp die IGMS als Gesprächspartner anfangs nicht akzeptierte, und im Laufe der Zeit verschiedene Leute für die Siedlung in der Unteren Denkmalbehörde zuständig waren.
Unterschiedliche Ansichten im Amt
Oft gab es im Amt selber verschiedene Ansichten über die Auslegung. Die harten Vorschriften wurden Dank der IGMS teilweise gelockert, so dass beispielsweise ein freundlicherer Farbanstrich der Häuser durchgesetzt werden konnte. Kunststofffenster wurden erlaubt mit innenliegenden Streben, wobei das Weglassen derselben später von niemanden moniert wurde.
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Carports waren erlaubt mit der Auflage, sie zu begrünen. Inzwischen gab es auch keine Schreiner, Maschinen und Werkzeuge mehr, die etwa eine Haustür hätten original nachbauen können. Die Kosten dafür hätten jeden Geldbeutel gesprengt, denn es waren Krupp- Arbeiter, die die Häuser gekauft hatten und keine Direktoren. Anträge an die Denkmalbehörde hätten gestellt werden können, jedoch war deren Kasse auch so gut wie leer, und die Voraussetzungen eine Förderung waren schwer zu erfüllen.
„Eine kleine Erinnerung wäre hilfreich gewesen“
Der Wegfall der Baumschutzsatzung war fatal. Niemand hatte noch im Gedächtnis, dass die Bäume zum Denkmalbereich gehören. Hier wäre eine Erinnerung - vielleicht auch der Grünen - hilfreich gewesen. Von 1979 bis 1999 war die Siedlung gestaltungsmäßig trotz Satzung mehr oder weniger im freien Fall. Die bis dahin durchgeführten Umbauten, die nicht satzungskonform waren, brauchten Dank der IGMS nicht zurückgebaut werden. Als der Verkauf der Häuser später auch an Nicht-Krupp Angehörige erfolgte, wurden die Käufer oft nicht darüber informiert, dass sie ein Haus im Denkmalbereich erworben hatten. Sie waren nicht informiert, hatten sich aber auch selbst nicht darüber informiert, wo sie eigentlich hinzogen. Krupp und die Siedlungsgeschichte geraten somit immer mehr in Vergessenheit. Handlungsbedarf in der Siedlung gab es vor 20 / 30 Jahren.“