Duisburg. . 40 Jahre kommunale Neuordnung: Wie es zur Eingemeindung von Rheinhausen, Homberg, Rumeln-Kaldenhausen und Baerl am 1. Januar 1975 kam.

„Jetzt wächst zusammen, was zusammengehört.“ Ob Willy Brandts Hoffnung in der euphorischen Phase kurz nach dem Mauerfall 1989 auch für die Eingemeindungen des Duisburger Westens in die Stadt Duisburg gilt, ist stark umstritten. Bis heute. Auch exakt 40 Jahre nach dem Beitritt Rheinhausens, Rumeln-Kaldenhausen, Hombergs und Baerls am 1. Januar 1975 scheiden sich die Geister, wie die heftige Debatte um eine Loslösung Hombergs noch im Frühjahr 2014 bewies.

Vor allem ältere Bürgern sehen die Eingemeindung 1975 skeptisch, bewegen sich zwischen Nähe und Distanz zu Duisburg, noch heute. Das Thema beleuchtete ein Referat von Dr. Astrid Künzel im Landesarchiv am Innenhafen. Die Historikerin, Juristin und Mitarbeiterin des Hauses in der Abteilung Rheinland, referierte vor rund 160 Zuhörern die kommunale Neuordnung und ihr Dilemma.

Stimmen wurden sehr früh laut

Bereits nach dem Zweiten Weltkrieg wurden Stimmen nach einer Kommunalreform laut. Doch bevor konkrete politische Maßnahmen in Angriff genommen wurden, mussten die Aufbaujahre überwunden und ein Klima der Planungseuphorie überwunden werden. Mitte der 1960er Jahre gab die NRW-Landesregierung bei Verwaltungsjuristen und Wissenschaftlern ein Gutachten in Auftrag. Die Studie sollte die Durchführbarkeit einer kommunalen Gebiets- und Verwaltungsreform untersuchen.

Über eine Reform waren sich damals Politiker aller Parteien grundsätzlich einig. Gerade die Krise der Montanindustrie machte eine kommunale Neuordnung notwendig. Astrid Künzel: „Damals schienen gesellschaftliche Veränderungen durch Planungen steuerbar zu sein. Man glaubte, Prozesse am Reißbrett planen zu können.“ Ministerien und Landtag entschieden, Städte und Gemeinden bekamen erst später ein Mitspracherecht, wurden erst nachträglich eingebunden. Und die, die Eingemeindung am meisten betraf, wurden erst gar nicht befragt - die Bürger. Für viele ein vordemokratisches Verfahren.

Vordemokratisches Verfahren

Stellvertretend für diese Haltung zitierte Künzel NRW-Innenminister Willy Weyer (FDP) 1971 im Landtag: „Historische, traditionelle, landsmannschaftliche, konfessionelle und politische Zusammenhänge haben nur eine nachrangige Bedeutung.“ Da die Vorschläge des Gutachtens von 1968 als nicht realisierbar überall abgelehnt wurden, gab die NRW-Regierung zwei weitere Studien zur Neuordnung des Reviers in Auftrag. Die wurden 1972 veröffentlicht und schlugen zwei Alternativen vor: ein Städte-Kreis-Modell und ein Städte-Verbandsmodell, vor. „Die Stadt Duisburg hätte in beiden Fällen ihren Einflussbereich ausgedehnt und wäre immer als Gewinner aus den Reformen hervorgegangen.“

Das Städte-Kreis- oder auch Eingemeindungsmodell sah im Ruhrgebiet acht kreisfreie Städte, darunter Duisburg vor. Genau so kam es dann auch: „Das Städte-Kreis-Modell setzte sich schließlich durch“, so die Referentin. „Es wurde am 8. Mai 1974 im Landtag beschlossen. Die Eingemeindung des Westens trat am 1. Januar 1975 in Kraft.

Duisburgs OB Karl Jarres plante Eingemeindung schon in den 20er Jahren

Duisburgs Oberbürgermeister plante bereits in den 1920 Jahren, in der Weimarer Republik, konkret die Eingemeindung Rheinhausens und Hombergs. Der Gemeinderat von Homberg stimmte knapp dafür, Rheinhausen und der Landkreis Moers dagegen. 1929 lehnte der Preußische Landtag und Staatsrat die Eingemeindung ab.