Duisburg. Duisburgs Ordnungsamt warnt: Bald gibt’s auf dieser Straße Knöllchen. Das Parkproblem betrifft wohl einen ganzen Stadtteil. Was dahinter steckt.
Noch ist es kein Knöllchen, das von Mitarbeitern des Duisburger Ordnungsamtes in diesen Tagen hinter die Windschutzscheiben etlicher Autos in Duisburg-Bissingheim geklemmt wird. Das wird sich ändern: Ab Juli wird Parken dort teuer.
Parkverbot auf engen Straßen: 3,05 Meter Fahrbahn müssen frei bleiben
Konkret geht es – erstmal – um die Straße „Waldlehne“. Die ist so schmal, dass die Straßenverkehrsordnung eindeutig ist: Parken – sogar Halten – ist hier verboten, genauer ist es das überall dort, wo es zu eng ist. Dafür gibt es in Deutschland eine genaue Definition: Mindestens 3,05 Meter Fahrbahnbreite müssen neben parkenden Autos übrigbleiben, damit diese dort sehen dürfen.
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Auf der „Waldlehne“ mit ihren gerade einmal knapp fünf Metern Breite wird das, buchstäblich, eng – genau sind es nach städtischen Angaben 4,66 Meter. „Wenn hier große Autos stehen, bleibt die Restbreite von drei Metern nicht mehr“, das gibt auch eine Anwohnerin zu. Sie selber fährt einen Kleinwagen, und schon der passe gerade so eben noch legal auf die kleine Straße. Sie hat es selber ausgemessen: „Es bleiben noch 3,10 Meter Straßenbreite.“
Fünf Zentimeter Spielraum bei einem Kleinwagen – das bedeutet: Für große Autos, gar SUVs, gilt hier zwangsläufig Parkverbot, auch ohne entsprechende Schilder. Die 3,05 Meter sogenannte Restfahrbahnbreite – zusammengesetzt aus der höchstens erlaubten Autobreite von 2,50 Metern und dem vorgeschriebenen Mindestabstand von 25 Zentimetern zu beiden Seiten – dürfen nicht unterschritten werden. Das dient der Sicherheit der Anwohner, aber genau die haben damit ein Problem.
„Feuerwehr und Notarzt müssen passen, das sehe ich ein“, sagt die Anwohnerin und gibt damit auch ein Argument der Stadtverwaltung für die Kontrollen wieder. Genau darum geht es beim Parkverbot auf zu engen Straßen: Einsatzfahrzeuge dürfen nicht blockiert werden. Deshalb wird es teuer, wenn es auf engen Straßen wie der Berglehne Knöllchen gibt: 55 Euro kostet das nach dem Bußgeldkatalog, wegen Parkens mit Behinderung.
Duisburger Ordnungsamt kontrolliert zurzeit täglich in Bissingheim
Das Ordnungsamt besucht die „Waldlehne“ seit kurzem täglich, und ebenso täglich finden Anwohner Warnzettel auf ihren Autos vor, darauf der Hinweis: „Nach einer kurzen Übergangszeit wird das verbotswidrige Parken auf der Straße Waldlehne mit einem Verwarnungsgeld geahndet.“ Ab dem 1. Juli, so die Anwohnerin weiter, soll es keine Warnzettel mehr geben, sondern Knöllchen.
Die Stadt bestätigt das, betont aber: „Wir haben bislang noch keine kostenpflichtigen Verwarnungen erteilt oder gar Kraftfahrzeuge abgeschleppt“, sagt Sprecher Malte Werning. Das wird sich ändern: „Im Einzelfall werden wir künftig auch Abschleppmaßnahmen prüfen, wenn die Breite der restlichen Fahrbahn nicht ausreicht.“
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„Besucher, Kinder, alle mit großen Autos haben dann ein Problem“, sagt die Bissingheimerin. 23 Häuser seien auf der Straße betroffen – und ziemlich viele Pkw: „Die meisten haben zwei Autos oder mehr.“ In der Vergangenheit sei es normal gewesen, dass die Anwohner auf einer Seite der Straße parken. „Ich wohne jetzt 42 Jahre hier. Da hat nie ein Hahn nach gekräht.“
Jetzt kontrolliert das Ordnungsamt auf der „Waldlehne“. Das könnte erst der Anfang sein: „Bissingheim ist eine kleine Eisenbahnersiedlung“, gibt die Anwohnerin zu bedenken, „alle Straßen hier sind so schmal.“ Wenn das Parkverbot auf der „Waldlehne“ gilt, so ihre Befürchtung, „dann müsste man ganz Bissingheim dichtmachen.“ Und nicht nur das: „Auch in Wedau sind die Straßen so schmal.“
Ob dem so ist, dazu gibt es bei der Stadt „bislang keine Auswertungen“, sagt Stadtsprecher Werning. Im Fall der Waldlehne sei die Stadt „von Bürgern darauf aufmerksam gemacht“ worden.